Schulden von heute = Steuern von morgen vs.
kluge Schulden = Wohlstand von morgen?
Rechtsanwalt Christoph Sachse, Vorsitzender des Fachausschusses für Rechtsfragen (FAR) des BTGA.
Bild: privat
Mit den aktuellen Grundgesetzänderungen sollen Neuverschuldungen für Verteidigungs- sowie Infrastruktur- und Klimainvestitionen ermöglicht werden. Diese sollen die äußere Sicherheit verstärken, die vernachlässigte Infrastruktur wieder belastbar machen, Klimaneutralität bis 2045 erreichen – und damit auch dringend benötigte Wachstumseffekte generieren. Zukünftige Generationen können davon allerdings nur dann profitieren, wenn die Zinslasten die öffentlichen Haushalte nicht so stark belas-ten, dass die Schulden von heute zwangsläufig zu den Steuern von morgen werden. In diesem Fall wäre das Ziel von Sicherheit und Wohlstand durch klug kreditfinanzierte Investitionen nicht erreichbar.
Ein funktionierendes Staatswesen?
Eine Schlüsselrolle spielt daher die staatliche Effektivität, also ein funktionierendes staatliches Wesen und der Abbau von Bürokratie. In den vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten wurde so manches Bürokratiemonster geschaffen. Es sei nur an die Verwaltungsstrukturen rund um das Bürgergeld oder an langwierige, aufwendige öffentliche Genehmigungsverfahren erinnert. Die Wirtschaft – insbesondere der Mittelstand – wird mit Gesetzen und Verordnungen über Nachweis- und Dokumentationspflichten nahezu geflutet, beispielsweise bei Mindestlöhnen, zu Arbeitsbedingungen, beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Arbeitnehmerüberlassung, zu Lieferketten, Datenschutz usw. Um diese zu kontrollieren, wurden teure und ineffiziente Verwaltungsapparate mit intransparenten Zuständigkeiten aufgebaut.
Auf der anderen Seite sehen sich Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft trotz bürokratischer Gängelung immer mehr Dysfunktionalitäten des öffentlichen Wesens ausgesetzt: Straßen, Bahnen und Brücken werden gesperrt oder stürzen ein, Genehmigungen dauern ewig, der Müll wird nicht abgeholt, der ÖPNV fährt nicht.
Reformen sind nötig
Aus meiner Sicht sind folgende Ansätze zu verfolgen:
1. Zentrale Ansprechpartner bzw. digitale Plattformen müssen eingeführt werden, die es ermöglichen, die Kommunikation mit dem Staat zentral in einem One-Stop-Shop ohne Zuständigkeitswirrwarr für alle bürokratischen Angelegenheiten abzuwickeln. Kann nicht eine einheitliche Anlaufstelle für Gründungs- und Unternehmensangelegenheiten geschaffen werden, bei der Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle, Steuernummernvergabe, Transparenzregister und weitere Themen zentral und digital bearbeitet werden?
2. Regelmäßiges Überprüfen von Normen, Regelungen und Vorschriften auf ihre Notwendigkeit und Aktualität. Besonders dringlich ist eine Entschlackung von Dokumentationspflichten sowie von Planfeststellungs-, Bauplanungs- und Genehmigungsverfahren. Hier bestehen teils absurde und nicht hinnehmbare Investitions- und Innovationshindernisse.
3. Sämtliche Verwaltungsvorgänge müssen digitalisiert werden, um Verfahren einfacher, schneller und präziser durchzuführen. Teurer, unnötiger Personalaufwand kann reduziert und Personalmangel an anderer Stelle aufgefangen werden.
Es geht darum, die Wettbewerbsfähigkeit umfassend wiederherzustellen – mit der Effizienz staatlicher Strukturen als Kernelement. Nur so besteht die Chance, dass das Geld aus den immensen Neuverschuldungen nachhaltig in die Zukunft kommender Generationen inves-tiert werden kann. Besonders hervorzuheben ist dabei der Klimaschutz, etwa im Gebäudesektor. Neben den Nachhaltigkeitseffekten kann auch die TGA-Branche hiervon erheblich profitieren.
Der Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder.