ABKW-Abscheider
Mall hat auf den Ablauf der Geltungsdauer der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten am 10. April 2020 reagiert und bietet seitdem alternativ „Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol“ (ABKW-Abscheider) mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) und allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) an.
Bei Mall stehen die vom DIBt ausgestellten Bescheide für diese Anlagen bereit. Es werden zwei Systeme unterschieden: System-B-Anlagen haben bei der Prüfung der Abscheideeinrichtung in Anlehnung an die DIN EN 858-1 einen Restgehalt an Kohlenwasserstoffen von ≤ 100 mg/l erreicht, bei System-A-Anlagen liegt dieser Wert bei ≤ 5 mg/l. Die Anlagen bestehen aus Sedimentations- und Abscheideeinrichtung, einem Probennahmeschacht und Zusatzeinrichtungen wie der selbsttätigen Warneinrichtung.