Optimierungsempfehlungen
In der novellierten TrinkwV, die seit 14. Dezember 2012 in Kraft ist, wird in § 16 eine Gefährdungsanalyse gefordert, wenn der Technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100 ml überschritten ist. Wie diese im Einzelnen ausgeführt werden soll, wird nicht erwähnt, was bedeutet, dass bisher vorliegende Analysen inhaltlich und formal sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Empfehlung des Umweltbundesamtes
Die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Gefährdungsanalyse wurde am 14. Dezember 2012 herausgegeben und veröffentlicht (www.judo.eu/gefaehrdungsanalyse). Neben allgemeinen Ausführungen definiert die Empfehlung die Betreiberpflichten und den Personenkreis, der die Analyse durchführen darf. Weitere Inhalte sind Angaben zu Durchführung, Ablauf, Mindestinhalt und Form der Dokumentation, die Beurteilung durch den Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Trinkwasserinstallation sowie die Information der Nutzer und verschiedene typische Mängel als Beispiele. Betrachtet man einige der bisher angefertigten Gefährdungsanalysen, zeichnen sich mehrere typische Optimierungsmöglichkeiten ab. Diese Tipps helfen dabei, Fehler zu vermeiden und die Qualität der Analyse zu verbessern:
Fotodokumentation
Eine fotografische Dokumentation der Mängel ist sinnvoll und eindrucksvoller als jede textliche Beschreibung. Hier muss unbedingt auf die Qualität der Aufnahmen geachtet werden. Die Mängel müssen klar erkennbar sein (nicht verdeckt, korrekt belichtet und scharf). Bildunterschriften nicht vergessen! Der Einsatz von Wärmebildkameras ist zu empfehlen, da die Temperatur in Leitungen eine wichtige Rolle spielt.
Checklisten
Checklisten und Protokolle gibt es so viele wie Unternehmen, die Analysen durchführen. Die wichtigste Gemeinsamkeit sollte sein: ein klarer Aufbau. Ein Protokoll kann anhand der Begehung entlang des Fließwegs gegliedert sein oder thematisch aufgebaut werden (Leitungen, Apparate, Wasserbehandlung, Trinkwassererwärmung kalt, Armaturen). Eine gute Zusammenstellung zu den einzubeziehenden Komponenten gibt es in der Schulungsunterlage zur VDI/DVGW-6023-Zertifizierung.
Wasseranalysen
Mikrobiologische Analysen sind die Grundlage für eine Gefährdungsanalyse. In Absprache mit dem Gesundheitsamt sind weitergehende Untersuchungen (siehe DVGW-Arbeitsblatt W 551) erforderlich. Eine einzige Legionellenanalyse, die eine Überschreitung des Technischen Maßnahmenwerts anzeigt, ist nicht unbedingt sehr aussagekräftig. Vor allem der untere KBE-Bereich (> 100 – 200 KBE/100 ml) ist durch wiederholte Analysen zu überprüfen.
Die mikrobiologischen Analysen sollten von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden; die Probenahme muss nach DIN EN 19458 erfolgen.
In hygienerelevanten Gebäuden (Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Hospize) ist es sinnvoll, auch andere Mikroorganismen zu untersuchen, vor allem Pseudomonas aeruginosa.
Maßnahmenplan
Bei der Gefährdungsanalyse ist der Ausführende angehalten, Maßnahmen vorzuschlagen. Im Idealfall sind diese konkret, priorisiert, zeitlich gegliedert und notwendige Sofortmaßnahmen hervorgehoben. Es empfiehlt sich, auch den zuständigen Planer und Installateur zur Ortsbesichtigung mitzunehmen.
Regelwerke
Geltende Regeln können durchaus zitiert werden, aber bitte nur die relevanten Passagen an der passenden Stelle. Zu viele und zu lange Zitate aus den Regelwerken schaden der Übersichtlichkeit und wirken verwirrend.
Formulierungen
Aussagen sollten klar, eindeutig, und mit konkreten Zahlen belegt sein. Begriffe wie „erheblich“ sind keine sinnvolle Angabe. Hilfreich ist aber eine kurze Zusammenfassung.
Fazit
Das Anfertigen einer Gefährdungsanalyse ist keine leichte Aufgabe. Hinzu kommt, dass sich das Regelwerk in den letzten Jahren erheblich verändert hat. Deshalb ist die Schulung von Sachverständigen und Gutachtern dringend notwendig. Was bislang außerdem fehlt, ist ein Verzeichnis von fachkundigen Personen.
Dr.-Ing. Heinz Rötlich, Judo Wasseraufbereitung GmbH, 71364 Winnenden