DIN EN 1253: Teil 6 regelt jetzt auch flache Abläufe
12.03.2024
Vergleichende Darstellung: Links ein Geruchsverschluss mit 25 mm Sperrwasser- und 70 mm Einbauhöhe (bis Oberkante Estrich), rechts mit 50 bzw. 90 mm.
Bild: Aco Haustechnik
Die DIN EN 1253 „Abläufe für Gebäude" definiert als Produkt- und Prüfnorm die technischen und physikalischen Anforderungen an Abläufe, Prüfverfahren, Kennzeichnung und die Konformitätsbeurteilung. Darin nicht geregelt waren bis Mitte 2023 Entwässerungsgegenstände mit Geruchsverschluss bzw. einer Sperrwasserhöhe von weniger als 50 mm – also flache Abläufe, die oft bei Sanierungen von Gebäuden mit geringen Bodenaufbauhöhen eingesetzt werden.
Die im Juni 2023 veröffentlichten Teile 6 bis 8 der DIN EN 1253 haben diese Situation geändert: Teil 6 regelt jetzt Abläufe mit Geruchsverschluss bzw. Sperrwasserhöhe unter 50 mm, Teil 7 gilt für Abläufe mit ausschließlich mechanischem Geruchsverschluss, Teil 8 für Abläufe mit einem Geruchsverschluss, der Mechanik und Sperrwasser kombiniert. Als Anwendungsbereich für alle neuen Teile der Norm gilt der Einbau in Gebäude, die zusätzlich zum Erdgeschoss maximal drei Stockwerke haben.
Die Prüfanforderungen entsprechen größtenteils, z. B. in den Punkten Temperaturbeständigkeit, Alterungsbeständigkeit und Ablaufwerten, den Vorgaben der DIN EN 1253-1 und sind damit insbesondere von Erzeugnissen im unteren Preis- und Qualitätssegment schwer zu erfüllen. Bedingt durch Wasserverdunstung bei Nicht-Nutzung und Unterdruck in der Fallleitung, was zu einem Pegelabfall im Geruchsverschluss führt, kann es zur Geruchsbelästigung kommen.