Richtlinie VdS 3898-1

Schlüsselübergabeboxen für Beherbergungsstätten

Schlüsselübergabeboxen ermöglichen eine sichere Schlüsselübergabe zwischen dem Mieter und Betreiber einer Beherbergungsstätte. Vielfach ist eine persönliche Übergabe nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich, so dass sich die Schlüsselübergabebox zu einer praktischen Option für die Bereitstellung der notwendigen Schlüssel oder Eingangscodes entwickelt hat. Dabei gilt es zu beachten, dass die Aufbewahrung nur für jeweils kurze Zeit gestattet ist und die Schlüssel nur vor und nach der Vermietung in der Schlüsselübergabebox untergebracht sein dürfen.

„Schlüsselübergabeboxen sind prinzipiell nicht geeignet, um Schlüssel gegen Diebstahl oder eine andere zweckfremde Nutzung zu sichern“, betont Frederic Prudent, VdS-Abteilungsleiter im Labor für mechanische Sicherungstechnik. „Denn eine Einbruch-Diebstahlversicherung erstattet den entstandenen Schaden im Regelfall nur dann, wenn Aufbruchspuren erkennbar sind. Deshalb sollten Betreiber von Beherbergungsstätten dringend Rücksprache mit dem Sachversicherer halten, wenn sie Schlüsselboxsysteme einsetzen. Insbesondere, um mögliche Folgen eines Einsatzes zu erörtern“, rät der VdS-Experte weiter.

Um vor dem Hintergrund dieser Prämissen eine größtmögliche Sicherheit zu schaffen, wurden die Richtlinien VdS 3898-1 entwickelt. Die Richtlinien verpflichten Hersteller und Betreiber von Schlüsselübergabeboxen dazu, bestimmte Sicherheitsstandards einzuhalten. Dazu gehören neben Hinweisen zur Montage und Beschaffenheit insbesondere Vorgaben zur Widerstandsfähigkeit, die bei einer Verwendung von Sägen oder Bohrern sowie bei anderen mechanischen Angriffen nachgewiesen werden muss. Hersteller erhalten nach bestandener Laborprüfung ein Zertifikat und dürfen auf ihrem geprüften Produkt das VdS-Logo anbringen, das nicht zuletzt als wichtige Orientierungshilfe für Verbraucher fungiert.

Die Richtlinien VdS 3898-1 stehen im VdS-Shop unter https://shop.vds.de/ zum Herunterladen zur Verfügung.

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