Einheitliche BIM-Anwendungsfälle
Damit BIM effizient funktioniert, braucht es ein gemeinsames Verständnis und einheitliche Vorgaben. VDI und DIN haben nun eine Expertenempfehlung veröffentlicht, die dazu beiträgt.
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Wer als Bauherr oder Bauherrin ein BIM-Projekt beauftragt, erstellt als Teil der Ausschreibung eine Auftraggeber-Informationsanforderung (AIA). Sie richtet sich an die Auftragnehmer und enthält Anforderungen, die diese bei der Leistungserbringung mittels BIM berücksichtigen müssen. BIM-Anwendungsfälle sind Teil der AIA – sie beschreiben die zu erwartenden Leistungen, für die Daten und Informationen im digitalen Gebäudemodell erstellt und verwendet werden. Das ist wiederum hilfreich, um als Auftragnehmer den Aufwand besser abschätzen und in Angeboten kalkulieren zu können.
Sowohl für die AIA wie auch für den BIM-Abwicklungsplan (BAP), der die Anforderungen im Projektverlauf konkretisiert, gibt es bereits strukturelle Vorgaben (vgl. Richtlinie VDI 2552 Blatt 10). Die nun veröffentlichte Expertenempfehlung VDI/DIN EE 2552 Blatt 12.1 „Struktur zur Beschreibung von BIM-Anwendungsfällen“ trägt dazu bei, auch die BIM-Anwendungsfälle zu harmonisieren.
Grundlage der Expertenempfehlung stellt die von BIM Deutschland erarbeitete Liste mit 21 standardisierten BIM-Anwendungsfällen dar. VDI/DIN EE 2552 Blatt 12.1 ist beim Beuth Verlag unter www.beuth.de erhältlich. Dort finden sich auch die weiteren Dokumente der Richtlinienreihe VDI 2552, die alle grundlegenden Informationen zu BIM vereint.
Seit März 2021 treibt das BIM-Institut der Bergischen Universität Wuppertal eine standardisierte Struktur von BIM-Anwendungsfällen mit dem Forschungsprojekt „Entwicklung einer standardisierten Struktur für BIM-Anwendungsfälle“ voran. Das Innovationsprogramm „Zukunft Bau“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert das Projekt.