Protestaktionen im ganzen Land
Kürzung der Einspeisevergütung
Die geplanten Kürzungen der Einspeisevergütungen für Solarstrom haben bundesweit für Protestaktionen bei zahlreichen Solarfirmen gesorgt. Viele Unternehmen befürchten deutliche Umsatzeinbußen und den damit verbundenen Abbau von Mitarbeitern, wenn die Kürzungen, wie heute (23.2.2012) verkündet, umgesetzt werden.
Die Redaktion der tab hat mehrere Fotos von den Demonstrationen zusammengetragen.
Im Streit um die Absenkung der Solarförderung haben sich Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach kürzt die Regierung die Fördersätze für Photovoltaikanlagen schon ab 9. März, um dann bis zu 30 Prozent. Betroffen sind vor allem große Freiflächenanlagen. Pläne für einen von Philipp Rösler angestrebten „Zubau-Deckel“ sind damit zwar vom Tisch, die Kürzungen fallen dennoch deutlich aus und kommen früher als geplant.
In einer gemeinsamen Erklärung haben Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) heute (23.2.2012) die Einigung im Streit um die Solarförderung verkündet. Vorausgegangen waren wochenlange Auseinandersetzungen der beiden Ministerien um eine Reduzierung der PV-Einspeisevergütungen und eine mögliche Deckelung des Zubaus.
Wie bekanntgegeben wurde, wird die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den 1. Juli vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütungen für Solarstrom vorgezogen. Sie tritt damit schon ab 9. März in Kraft. Der Schnitt fällt zudem nochmal höher aus als die bislang geplanten 15 Prozent. Große Anlagentypen werden dabei stärker belastet als kleine. Eine Einteilung der Solaranlagen erfolgt künftig noch in drei Größenklassen. Hier die geplanten Änderungen zusammengefasst:
Anlagen bis 10 kW: 20,2 Prozent Kürzung auf 19,5 Cent/ kWh
Anlagen ab 10 bis 1000 kW: zwischen 25 und 29 Prozent Kürzung auf 16,5 Cent/ kWh
Anlagen größer als 1000 kW: rund 26 Prozent Kürzung auf 13,5 Cent/ kWh
Für Anlagen über 10000 kW: Vergütung entfällt künftig ganz.
Bei neuen Kleinanlagen werden künftig nur noch 85 %, bei Mittelgroßen- und Großanlagen nur noch 90 % des erzeugten Stroms vergütet. Der Bonus für den Eigenverbrauch entfällt.
Ab Mai gilt zudem eine feste monatliche Kürzung (Degression) von 0,15 Cent pro kWh für neue Anlagen.
Kontinuierliche Absenkung des jährl. Zubaukorridors ab 2014 um 400 MW, von 2017 an liegt der Zubaukorridor zwischen 900 bis 1900 MW
Die von Bundeswirtschaftsminister Rösler vorgeschlagene Deckelung des Marktes auf nur ein GW jährlich bzw. 33 GW gesamt ist somit vom Tisch. Die Ministerien gehen in ihren Prognosen davon aus, dass durch die Änderungen die Zubauten durch neue Anlagen in Deutschland künftig zwischen 2,5 GW und 3,5 GW jährlich liegen.
Die vollständigen Vergütungssätze finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hier:
www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eu-effizienzrichtlinie_neue_verguetungssaetze.pdf