Kälte 2017
Nach Inkrafttreten der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Jahr 1991 hatte der AMEV mit der „Kälte 96“ erstmals eine eigenständige AMEV-Empfehlung für die Planung, Ausführung und Betrieb von Kälteanlagen und Kühlgeräten für öffentliche Gebäude herausgegeben.
Vor dem Hintergrund der internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz (Kyoto-Protokoll) wurde das Inverkehrbringen und die Verwendung von F-Gasen neu geregelt. Die vorliegende Überarbeitung gibt dem Anwender Hinweise zum Einsatz von Kältemitteln auf Grundlage der aktuellen F-Gase-Verordnung. Die „Kälte 2017“ stellt weiterhin Entwicklungen auf dem Gebiet der Kältetechnik und die zugehörigen Vorschriften und Regelwerke zusammenfassend dar. Anwender erhalten damit praxisorientierte Erläuterungen zur Kältetechnik und Hinweise für die Umstellung vorhandener oder die Installation neuer Kälteanlagen.
Bei Bauten der öffentlichen Hand wird den Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung besonderes Gewicht beigemessen. Allerdings können z.B. architektonische Konzepte mit erhöhten Glasflächenanteilen, zu zusätzlichen inneren Wärmelasten und damit zum Einsatz von Kälteanlagen führen. Vorrang vor einer Optimierung der Wärmeabfuhr nach der „Kälte 2017“ hat weiterhin die Reduzierung der Wärmelasten in den öffentlichen Gebäuden. Hinweise auf geeignete und ungeeignete Bauweisen im Sinne der Wärmelastreduzierung gibt die „RLT-Anlagenbau 2011“. Die „Kälte 2017“ ist in Verbindung mit dieser AMEV-Empfehlung anzuwenden.
Die Empfehlung wurde per Erlass vom 2. Oktober 2017 für den zivilen Bundesbau eingeführt. Sie steht unter www.amev-online.de zum kostenlosen Herunterladen bereit.