Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
8. bis 12. Juni 2015 und 13. bis 15. Juli 2015/Dresden
Der Lehrgang „Brandschutzbeauftragter“ entspricht in seinen Inhalten, seinem Umfang und seiner Qualität den aktuellen Anforderungen der im Januar 2015 erschienenen vfdb 12-09-01: 2014-08(03), DGUV Information 205-003, VdS 3111 zu Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Die Lehrgangsteilnehmer werden dazu befähigt, die Verantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen und Belangen des Brandschutzes zu beraten, zu unterstützen und aktiv mitzuwirken. Sie erwerben spezifisches Fachwissen zur Erstellung bzw. Fortschreibung der Brandschutzordnung unter Berücksichtigung bestehender Brandschutzkonzepte sowie zur Analyse betriebsspezifischer Gefährdungspotentiale und der Ableitung notwendiger Maßnahmen. Sie werden geschult, behördliche Anordnungen bzw. Forderungen des Feuerversicherers umzusetzen.
Weiterführende Informationen gibt es unter www.eipos.de.