Bauvertragsrecht
30. November 2017/Hamburg
Das Bauvertragsrecht 2018 tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Es wird ein umfassendes, gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geben. Gewohnte Regelungen werden sich ändern und das Bauvertragsrecht von der VOB/B in das BGB verlagert. Das neue Recht beinhaltet Änderungen, die den Baualltag vereinfachen, aber auch Fallstricke, die frühzeitig gekannt und berücksichtigt werden müssen, um auf der Baustelle Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligen zu vermeiden. Im Seminar der BPM informiert der Referent – gestützt auf zu erwartende Problemfälle – über die zu erwartenden Neuregelungen. Themenschwerpunkte sind u.a. Änderungen, wie die Baubeschreibungspflicht, die neuen Regelungen rund um Bauablauf und Bauzeit, die Ausweitung des Verbraucherschutzes, das Widerrufsrecht von Bauverträgen für Verbraucher, die Haftung von Zulieferunternehmen und das Kündigungsrecht.