Brief der Richtlinienausschüsse VDI 2078, VDI 6007 und VDI 6020
Der Autor Herr Nadler hat offensichtlich das Validierungsverfahren in der neuen VDI 2078 (VDI-Kühllastregeln) entweder nicht richtig gelesen oder nicht verstanden.
Das in VDI2078 enthaltene umfangreiche Validierungsverfahren dient der Qualitätssicherung von Programmen zur Berechnung von Kühlleistung und Raumtemperaturen. Einerseits erfolgt hierdurch eine Hilfestellung für den Programm-Hersteller bei der Programmerstellung, andererseits hat der Anwender (vorausgesetzt er erhält mit dem Programm auch die Testbeispiele mit den Validierungsergebnissen, zusammen mit einer Konformitätserklärung) eine größere Sicherheit, dass die Software sorgfältig getestet wurde und die Anforderungen der VDI 2078 erfüllt.
Die in VDI 6007 Teil 1 bis 3 enthaltenen Algorithmen (Raummodell, Fenstermodell und Strahlungsmodell) sind „ausgelagerte“ Bestandteile des Verfahrens nach VDI 2078 mit den in VDI 2078 festgelegten Randbedingungen. Nur im Validierungsverfahren der VDI 2078 wird zwischen Programmen mit dem Rechenkern VDI 6007-1 und Programmen mit einem anderen Rechenkern unterschieden und nur die Gesamtheit aller Testbeispiele des in VDI 2078 geforderten Validierungsverfahrens gewährleistet eine sichere Überprüfung des Programm-Codes. Dazu sind auch die Validierungsbasis, die Validierungsmethodik und die Validierungsgrenzen, die in der VDI 2078 festgelegt sind, einzuhalten.
Herrn Nadler ist es offensichtlich entgangen, dass der Ergebnisvergleich in der VDI 6007-1 für die Testbeispiele in VDI 6007 nur der Überprüfung eines Programms mit den Algorithmen nach VDI 6007-1 dient und nicht für Programme mit anderem Rechenkern zuständig ist.
Die Beschränkung des Herrn Nadler auf die zwölf Testbeispiele der VDI 6007-1 und die Verwendung eigener Validierungskriterien legt die Vermutung nahe, dass das Programm „KLProg 4.4“ für die Testbeispiele der VDI 2078 und der VDI 6007-1 außerhalb der Validierungsgrenzen der VDI 2078 liegt, wie die Probleme mit dem Testbeispiel 11 (Kühldecke) nahelegen.
Die VDI 2078 lässt ausdrücklich Programme mit einem anderen Berechnungsverfahren zu, wenn sie die gestellten Genauigkeitsanforderungen erfüllen. Was hindert also Herrn Nadler daran, eine vollständige Validierung durchzuführen und die Qualität seines Programms nachzuweisen?Hinzu kommt, dass Herr Nadler entweder die VDI 2078 nicht richtig gelesen hat oder bewusst falsch interpretiert (z. B. fehlen die Wärmeübergangszahlen Testbeispiel 11 nicht sondern sind in der Richtlinie eindeutig festgelegt!).
Die von Herrn Nadler vorgenommene „Validierung nach eigenem Gusto“ ist nur eine Scheinvalidierung und legt die Vermutung nahe, dass diese Vorgehensweise aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte. Mehrere namhafte Software-Hersteller haben zwischenzeitlich die Programmerstellung und Validierung nach VDI 2078 (inkl. Rechenkern nach VDI 6007) erfolgreich abgeschlossen.
Frank Zimmermann, Vorsitzender der Richtlinienausschüsse VDI 2078, VDI 6007 und VDI 6020