Das aktuelle Baurechtsurteil
Vorgegebener Werkstoff: Prüf- und Hinweispflicht des Planers!Gibt der Auftraggeber/Bauherr dem Fachplaner die Verwendung eines ungeeigneten Werkstoffes (hier: verzinkte Stahlrohre für Warmwasserleitungen) vor, muss der Fachplaner ihn auf die Problematik (hier des Korrosionsrisikos) und die negativen Konsequenzen hinweisen.
Sachverhalt
Vom TGA-Fachplaner wurden Planungsleistungen zur Errichtung der Be- und Entwässerungsinstallation für den Neubau eines Wohngebäudes mit 562 Wohneinheiten erbracht. Die Installationsarbeiten wurden nach den Plänen des Fachingenieurs ausgeführt. Die Kalt- und Warmwasserleitungen bestanden aus verzinktem Stahl. Der Fachplaner hatte sich bei den zuständigen Wasserwerken lediglich nach der grundsätzlichen Verwendbarkeit verzinkter Stahlrohre erkundigt. Hinsichtlich der konkret zu erwartenden Wasserqualität hatte sich der Fachplaner jedoch nicht beim Wasserversorger erkundigt, so...