Hygienespülung
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasseranlage nach DIN 1988-200 ist eine Betreiberpflicht. Planer und Installateure müssen die Voraussetzungen für eine solche Betriebsweise ermöglichen. In der Planungsphase kann der bestimmungsgemäße Betrieb mit der Geberit-Hygienespülung als Unterputzvariante sichergestellt werden. Wird jedoch nur eine temporäre Lösung benötigt, z.B. im Bestand, so ist die Hygienspülung „Rapid“ als Aufputzvariante eine schnelle und flexible Hilfe.
Die Hygienespülung wird zur Überbrückung vorübergehender Stagnationszeiten eingesetzt oder wenn mit unregelmäßigem Wasserverbrauch zu rechnen und eine kostengünstige Lösung gefragt ist. Aufgrund der kompakten Bauform und netzunabhängigen Stromversorgung lässt sie sich so gut wie überall schnell einbauen.
Der Anwender kann Spülintervalle von ein, drei oder sieben Tagen einstellen und manuell sowie stufenlos eine Spüldauer von bis zu 15 min definieren.
Wenn die Hygienespülung nicht mehr benötigt wird, lässt sie sich problemlos ausbauen und an anderer Stelle erneut einsetzen.