Legionellen aus Verdunstungskühlanlagen
21. und 22. November 2017/Düsseldorf
Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) sieht eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vor: Die Betreiber dieser Anlagen müssen jetzt konkrete Vorgaben erfüllen, die eine Verkeimung mit Legionellen verhindern soll. Auf der Konferenz berichten Behördenvertreter, Betreiber, Planer, Hersteller und Mitarbeiter unabhängiger Institute darüber, was von der Planung und Sanierung über die Probennahme bis hin zum Management eines Legionellenausbruchs beachtet werden muss.Die Verwaltungen aus Bremen und Düren bei Jülich stellen sowohl ihre Maßnahmen vor Ort als auch ihre Schlussfolgerungen zu einem Legionellenausbruch dar.