Maschinelle Rauchabzugsanlagen
Anforderungen und Bemessungen nach DIN 18232 Teil 5In Sonderbauverordnungen, wie beispielsweise der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), werden Anforderungen an den Brandschutz klar definiert. Darin finden sich Regelungen für die Rauchableitung, um eine wirksame Unterstützung der Feuerwehr im Brandfall sicherzustellen. Gehen die Anforderungen an die Rauchableitung über die reine Unterstützung des Feuerwehrangriffs hinaus oder liegen Abweichungen zum Baurecht bezüglich öffentlich relevanter Schutzziele vor, dann reichen die Mindestanforderungen nach Sonderbauverordnung in der Regel nicht mehr aus. In diesen Fällen kann das Schutzziel z. B. mittels einer Anlagenauslegung nach Ingenieurmethoden oder mit einer qualifizierten Rauchabzugsanlage mit Anforderungen und Bemessungen nach DIN 18232 erreicht werden.
Die Bemessung der Entrauchungsanlagen erfolgt nach: