Mit CE-Kennzeichnung
Wildeboer liefert Brandschutzklappen und Brandschutzventile gemäß der Produktnorm DIN EN 15 650 „Lüftung von Gebäuden – Brandschutzklappen“ mit CE-Kennzeichnung und den vorgeschriebenen Begleitunterlagen aus. Damit bietet der Hersteller von Bauteilen für die Lüftungs- und Klimatechnik seinen Kunden ein umfassendes Programm an Brandschutzklappen, das mit Ablauf der europäisch und national vorgegebenen Koexistenzperiode für Brandschutzklappen seit dem 1. September 2012 auch weiterhin problemlos eingesetzt werden kann. Die Brandschutzklappen der Typen „FK90“ und „FK90K“ (eckig), „FR90“ (rund) sowie das „BV90“-Brandschutzventil wurden von der MPA Braunschweig nach den erhöhten Anforderungen der DIN EN 1366-2 geprüft, nach DIN EN 13 501-3 klassifiziert und jetzt CE-zertifiziert nach DIN EN 15 650.
Derzeit aufrechterhalten bleiben die Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Brandschutzklappen mit und ohne Rauchauslöseeinrichtungen in Überströmöffnungen, für Brandschutzklappen zur Verwendung in gewerblichen Küchen, für Brandschutzklappen zum Einbau in Unterdecken, für Absperrvorrichtungen mit der Klassifizierung K90-18 017 zur Verwendung in Lüftungsanlagen entsprechend DIN 18 017. Vom Deutschen Institut für Bautechnik sollen in den nächsten Monaten weitere Veröffentlichungen über die Bauregelliste und die Musterliste der technischen Baubestimmungen kommen, wobei es grundlegende Änderungen nach derzeitigem Stand voraussichtlich nicht mehr geben wird.