NWG-Energieberichte
Bis zu 80 % Bundesförderung erhalten Planer oder Energieberater, wenn sie für Nichtwohngebäude, Anlagen oder Systeme eine Energieberatung im Rahmen des Moduls 2 „Energieberatung DIN V 18599“ der neuen Bundesförderung für energieeffizientes Bauen (BEG) durchführen. Alle benötigten Nachweise lassen sich mit dem an die Bundesförderung angepassten Modul „Energiebericht“ des Berechnungsprogramms „Energieeffizienz Gebäude DIN V 18599 / GEG“ von Solar-Computer dokumentieren. Zum Nutzen ggf. schon vorhandener Projektdaten stehen verschiedene Import-Schnittstellen zur Verfügung.
Ergebnis-Nachweis für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Berechnungs-Programm
Bild: Solar-Computer
Die Bundesförderung gilt für Neubauten wie für Bestandsbauten. Stets muss die BEG-Effizienzgebäude-Stufe anhand bestimmter Parameter nachgewiesen werden; im Sanierungsfall entweder durch Nachweis eines „Schritt für Schritt“-Konzeptes mit Maßnahmen, die über einen längeren Zeitraum abgestimmt sein müssen, oder eines Konzepts „Sanierung in einem Zug“. NGF-abhängig beträgt die Förderhöhe bis zu 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 €.