Phasenschienen
Seit Mitte Dezember 2018 ist die Übergangsfrist der Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 abgelaufen. Seither ist der Einbau von Überspannungsableiter (engl. Surge Protective Device; kurz SPD) im privaten Wohnungs- und im kleinen Gewerbebau verpflichtend. Gemäß der Norm DIN VDE 0100-443 benötigen elektrische Anlagen bei vorübergehenden Überspannungen einen zusätzlichen Schutz. SPD schützen vor gefährlichen Überspannungen von elektrischen Leitungen und Geräten. Definiert wird, dass das Überspannungsschutzgerät am Anfang, also am Einspeisepunkt des Gebäudes bzw. nahe am elektrischen Hauptverteiler, sitzen muss. FTG fertigt Phasenschienen für individuelle Gerätekombinationen von Hauptschaltern und Überspannungsschutzschaltern. Weiter besteht die Möglichkeit, trotz Phasenschiene weitere Zuleitungen am Hauptschalter wie auch am Überspannungsschutzgerät anzubringen. Die 3- und 4-poligen Phasenschienen sind mit einem Schienenquerschnitt von bis zu 25 mm2 immer für sechs bzw. acht Teilungseinheiten mit dem Schrittabstand von 18 mm konzipiert. Die Hauptschalter von ABB, Eaton, ETI, Hager, Siemens oder Schneider können so einfach mit Überspannungsableitern wie von Phoenix Contact, Dehn, Citel, ETI oder ABB der Typen 2 kombiniert werden.
Friedrich Göhringer Elektrotechnik GmbH
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