Risiken bei der Ausschreibung und Vergabe
20. Juni 2012 / Wuppertal
Die zweite Stufe der Reform des Vergaberechts ist abgeschlossen. In der Neufassung der VOB/A wurde die Rechtsprechung eingearbeitet und versucht, manche Streitfrage zu klären. Öffentliche Auftraggeber müssen die neuen Regelungen der VOB/A beachten. Wer glaubt, bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte könne er die Grundsätze für europaweite Vergaben immer außer Acht lassen, irrt. Die immer stärker das deutsche Vergaberecht bestimmende Rechtsprechung des EuGH wird im Seminar erörtert.
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