SML-Doppelabzweige
Wenn mehrere Anschlussleitungen in gleicher Höhe in einen Fallstrang münden, gilt der Grundsatz, dass Fremdeinspülungen zu vermeiden sind. Laut Abschnitt 6.2.1 der DIN 1986-100, Stand 2008-05, sind vor allem für die Fäkalabwässer von WCs Vorkehrungen zu treffen, damit sie nicht in eine gegenüberliegende grauwasserführende Anschlussleitung, z. B. einer Bade- oder Duschwanne, eingespült werden.
Die Vorkehrungen bestehen nach bisherigem Stand der Normung entweder darin, zwischen den beiden Anschlussleitungen einen spitzen Winkel bis max. 90° einzuhalten; oder aber bei gegenüberliegenden Leitungen einen Höhenunterschied von mind. 200 mm zwischen den beiden Rohrsohlen einzuhalten.
Aufgrund von Versuchen wurde inzwischen aber festgestellt, dass die Gefahr der Fremdeinspülung überschätzt wurde. Wie bisher schon beim gegenüberliegenden Anschluss von zwei WCs, dürfen 88°-Doppelabzweige jetzt auch beim gegenüberliegenden Anschluss von WC (fäkalhaltiges Abwasser) und z. B. Badewanne (fäkalfreies Abwasser) verwendet werden.Voraussetzung ist, dass der Doppelabzweig beidseitig die gleiche Nennweite und einen 45°-Einlaufwinkel bzw. -Innenradius aufweist, wie es bei SML-Doppelabzweigen von Düker der Fall ist.
Da die Badewanne im Normalfall mit DN 50 angeschlossen wird, wird in die Fallleitung wie bisher z. B. ein Doppelabzweig 88° DN 100 x 100 x 100 eingebaut, der auf der einen Seite mit einem Reduzierstück DN 100 x 50 verbunden wird – die Reduktion erfolgt dabei selbstverständlich scheitelgleich. Diese neue Regelung erweitert die Anwendung von Doppelabzweigen, spart Platz über der Decke und vermeidet die Verlegung von Anschlussleitungen in oder unter der Decke. Alles in allem eine praxisgerechte Erleichterung der Verlegeregeln.