Sichere Honorarberechnung und Vertragsgestaltung nach HOAI
13. März 2014/München und 27. März 2014/Frankfurt am Main
Die neue HOAI 2013 wurde am 7. Juni 2013 vom Bundesrat verabschiedet. Sobald die HOAI 2013 nun in Kraft tritt, müssen Architekten und Ingenieure alle neuen Verträge nach dieser HOAI vereinbaren und die Honorare nach HOAI 2013 berechnen. Mit der HOAI 2013 ändert sich einiges. So steigen die Honorare in den Tafeln teilweise deutlich an. Das Bauen im Bestand wird neu geregelt und für die Vergütung von Planungsänderungen gibt es endlich verbindliche Regeln. Außerdem werden die Prozentsätze für die einzelnen Leistungsphasen angepasst und in den Leistungsbildern gibt es teilweise erhebliche Änderungen bei den Grundleistungen. Die HOAI verlangt nach wie vor Flexibilität. Architekten und Ingenieure müssen bei ihrer täglichen Arbeit wissen, welche Anforderungen sie beachten müssen. Nur so ist sichergestellt, dass alle Besonderheiten der neuen HOAI 2013 in den Honorarrechnungen berücksichtigt sind und nicht ein Großteil des Honorars verschenkt wird.
Ausführliche Informationen unter www.bpm-seminare.de.