Umrüstung von Schutzrelais
Die seit 26. Juli 2012 gültige Systemstabilitätsverordnung schreibt die Nachrüstung von Wechselrichtern und Entkopplungsschutzeinrichtungen für Photovoltaikanlagen bis 31. Dezember 2014 vor. Alle Betreiber von PV-Anlagen, die mehr als 10 kWp leisten und vor dem 1. Januar 2012 errichtet wurden, sind nach Aufforderung des Netzbetreibers verpflichtet, ältere Schutzeinrichtungen auszutauschen und durch neue zu ersetzen. Tele bietet mit dem Relais „G4PF33-1“ ein dafür passendes Gerät, um den zentralen Netz- und Anlagenschutz gemäß der Anwendungsrichtlinie VDE-AR-N 4105 sicherzustellen. Die seit dem 1. August 2011 gültige Anwendungsrichtlinie VDE-AR-N 4105 verlangt einen zentralen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz).
Die notwendigen Freischaltstellen zwischen dezentralen Erzeugern und dem Niederspannungsnetz trennen die Kleinkraftwerke bei einer Störung oder Abschaltung vom Netz. So werden eine unbeabsichtigte Energieeinspeisung sowie unzulässige Spannungen und Frequenzen verhindert.