Verbände VBI und BDA fordern neue Vergabepraxis am Bau
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) fordern einen Bruch mit der bisher weitgehend geübten Vergabepraxis. Dies haben sie bei einer gemeinsamen Vorstandssitzung in Heidelberg beschlossen.
Insbesondere müsse endlich der gesetzlich verankerte Vorrang des Leistungswettbewerbs umgesetzt werden. Die hohen Anforderungen an die Energie- und Verkehrswende, an Wohnungsbau und Brückensanierung stünden in krassem Widerspruch zur Suche nach dem billigsten Anbieter. Entscheidend müssten nach Meinung der Verbände vielmehr die Aufstellung und Beurteilung von Qualitätskriterien sein. Auch bei einfachen Planungsleistungen solle das Honorar nur eine untergeordnete Rolle spielen und mit nicht mehr als 20 % gewertet werden.
Die Bundesregierung hat jüngst den Monitoring-Bericht zur Anwendung des Vergaberechts 2021 vorgelegt. Danach ist klar, dass sich immer weniger Unternehmen an den Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beteiligen. Grund für die sinkende Attraktivität der öffentlichen Auftraggeber ist vor allem der immer weiter um sich greifende Preiswettbewerb, aber auch die Qualität der Ausschreibungen.
VBI und BDA fordern:
. Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb bei max. 20 % Preiswertung
. Vereinfachung der Referenzregelungen
. Keine Vergabe an Generalübernehmer
. Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber zur Anwendung des Vergaberechts
. Widerstand gegen Dumpingforderungen bei Honoraren
Die vollständige „Heidelberger Erklärung“ kann auf der Internetseite des VBI unter www.vbi.de eingesehen und heruntergeladen werden.