Zur Instandsetzung von Leitungswasserschäden

Der TRLWI e.V. (www.trlwi.de) hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Wissen um die Schadensentwicklung mit dem Fachwissen aus Forschung und Entwicklung sowie aus innovativem Schadensmanagement zu erfassen und zu vermitteln. Zur Umsetzung dieser Anforderung erarbeitet und verbreitet der Verein mit einem Gremium aus Fachleuten unterschiedlicher Fachdisziplinen Regelwerke, welche den Anspruch des Standes der Anwendungstechnik in diesem Segment erfüllen.

Der Fachkreis „Technische Regeln Leitungswasserschaden Instandsetzung“ erstellt und verbreitet Regeln nach anerkanntem Stand der Technik, die zur Beseitigung von Schäden an und in Immobilien nach Leitungswasserschäden und Wasserschäden aus anderen Ursachen geeignet sind. Diese Regeln umfassen alle Verfahren, die geeignet sind, Risiken für die Bausubstanz und Risiken für die Gesundheit der Bewohner von in dieser Art betroffenen Immobilien zu erkennen und zu beseitigen. Hierzu zählen Methoden der Anwendungstechnik, insbesondere Methoden der Erstversorgung derartiger Schäden, sowie Verfahren der Schadenserkennung und Sanierung. Weiterhin gilt die Weiterentwicklung, Beobachtung und Dokumentation von Weiterentwicklungen auf diesem Gebiet zu allen geeigneten Verfahren und Methoden als generelle Aufgabe für diesen Verein.  

Folgende technische Regeln sind derzeit als Gelbdruck, im pdf-Format per E-Mail (info@trlwi.de) anzufordern, verfügbar:

TRLWI 100 Besondere Anforderungen an Unternehmen, Personal und Aufgabendefinition

TRLWI 101 Besondere Anforderungen an die Diagnose und Lokalisierung von Leitungswasserschäden

TRLWI 103 Besondere Anforde­rungen an die Diagnose von Feuchte in Bauteilen n. Leitungswas­ser­schäden

TRLWI 104 Besondere Anforderun­gen an die Trocknung von Bauteilen nach Leitungswasserschäden

TRLWI 100 ist kostenlos, TRLWI 101, 103 und 104 sind jeweils kostenpflichtig

Mit der Bekanntmachung beginnt die Einspruchsfrist, die der Vorstand des TRLWI e.V. auf den 30. Juni 2009 angesetzt hat. Bis zu diesem Termin können zu den einzelnen Regelwerken Stellungnahmen (Zustimmungen, Einsprüche, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge) beim TRLWI e.V. eingereicht werden.

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