Zur Wirtschaftlichkeit von BHKW

Am 1. Januar 2009 trat die im Juni 2008 beschlossene Novellierung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Ge­setz) in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist die Verdoppelung des KWK-Anteils am deutschen Strommix von knapp 13 auf 25 % bis zum Jahr 2020. Es regelt die Vergütung von Strom, der nach dem effizienten Prinzip der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom und Wärme, also der Kraft-Wärme-Kopplung, erzeugt wird. Unter das KWK-Gesetz fallen auch Erdgas betriebene Blockheizkraftwerke (BHKW), die beispielsweise in Industriebetrieben, Krankenhäusern oder Schwimmbädern die Grundlast der Strom- und Wärmeversorgung übernehmen. Strom aus solchen Anlagen muss, sofern er bestimmte Kriterien an Effizienz und Wärmenutzung erfüllt, vom Netzbetreiber gekauft und nach bestimmten Regeln vergütet werden. Der Preis pro eingespeister Kilowattstunde setzt sich – wie im bisherigen KWK-Gesetz von 2002 – aus den drei Komponenten Strompreis des vorausgegangenen Quartals an der Strombörse EEX (ca. 5 bis 7 Ct/kWh), dem KWK-Zuschlag (ca. 2 bis 5 Ct/kWh je nach Leistungsgröße des BHKW) und den vermiedenen Netznutzungsent­gelten (ca. 1 Ct/
kWh) zusammen. Zwei Neuerun­gen im Gesetz steigern die Attrak­tivität von BHKW-Projekten deutlich:

Zum einen werden die KWK-Zuschläge für BHKW zwischen 51 und 2000 kW elektrischer Leistung erhöht und länger (sechs oder vier Jahre, max. 30 000 Betriebsstunden) ausbezahlt. Zum anderen werden diese KWK-Zuschläge nicht nur für eingespeisten, sondern auch für vor Ort verbrauchten Strom bezahlt. Da üblicherweise der Großteil des vom BHKW erzeugten Stroms gleich im Objekt verbraucht wird, wirkt sich diese Neuerung besonders positiv aus: Bei einem BHKW mit 140 kW elektrischer Leistung z. B., dessen erzeugter Strom zu 2/3 im Objekt verbraucht wird, erzielt allein diese Verbesserung im Vergleich zur alten Regelung rund 90 000 € Mehrerlöse in den ersten 30 000 Betriebsstunden. Darüber hinaus beeinflussen die steigende Strompreise die Wirtschaftlichkeit von BHKW positiv, da diese den Strombezug verringern und den vor Ort nicht benötigten Strom zu den gestiegenen Börsenpreisen (Durchschnitts-preisentwicklung von 3. Quartal 2000 16,98 €/MWh auf 3. Quartal 2008 73,17 €/MWh) einspeisen können. Zusammen mit den Einsparungen an Brennstoffkosten für Wärme, Steuern und Umlagen erzielen BHKW-Projekte in Zukunft typischerweise Amortisationszeiten von zwei bis fünf Jahren. Auch kleinere BHKW-Module bis einschließlich 50 kW elektrischer Leistung können trotz höherer spezifischer Kosten diese Amortisationszeiten erreichen, da sie über einen längeren Zeitraum (zehn Jahre) mit einem höheren KWK-Zuschlag gefördert werden als größere Anlagen. Zusätzlich können die Investitionen für BHKW dieser Größenordnung über das vom Bundesumweltministerium im September 2008 gestartete Impulsprogramm Mini-KWK mit Zuschüssen von bis zu 15 225 € gefördert werden.

Damit eröffnet sich ein großes Potential an BHKW-Projekten in kleineren Anwendungsgebieten wie Hotels, Pflegeheimen und Nahwärmenetzen, die jetzt wirt­schaft­lich erschlossen werden können.

Wilhelm Meinold, Pressesprecher des Hersteller Sokra­therm (www.sokratherm.de), dessen BHKW-Kompaktmodule im Leistungsbereich 40 bis 400 kWel mit ca. 90 % Wirkungsgrad sowohl die Anforderungen des Hocheffizienz-Kriteriums im KWK-Gesetz als auch die Abgasgrenzwerte für den Umweltbonus des Impulsprogramms erfüllen, ist zuversichtlich: „Das neue KWK-Gesetz hat mit der Verdoppelung des KWK-Anteils innerhalb von elf Jahren ein ambitioniertes Ziel vorgegeben. Im Gegensatz zum Vorläufer wurden der Branche aber auch Rahmenbedingungen gesetzt, die ein Erreichen dieses Ziels in den Bereich des Möglichen rücken.“

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