Was ist bloß los mit unserer Förderlandschaft?
Dipl.-Ing. M.Eng. Stefan Tuschy, Technischer Referent des BTGA e. V.
Tuschy / BTGA e.V.
Zum 1. März 2024 trat die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie in Kraft. Zeitgleich nahm das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen entgegen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln arbeiten. Die Fördermittel für den Umstieg auf zukunftsfähige, energieeffiziente Anlagen mit natürlichen Kältemitteln wurden dabei erhöht und neben Neuanlagen ist auch die Effizienz-Umrüstung bestehender Kleinanlagen förderfähig. In der Theorie klingt das vielversprechend – doch die Praxis sieht leider anders aus: Nach Auskunft des zuständigen Referates im BAFA war der Start der novellierten Kälte-Klima-Richtlinie nach dem Bewilligungsstopp Ende 2023 und dem Auslaufen der Vorgängerrichtlinie zum 31. Dezember 2023 verhalten. Die Branche musste sich angeblich zunächst mit den neuen Regelungen beschäftigen und „anfreunden“. Die Folge war, dass die Zahl der eingereichten Anträge bisher nicht das Niveau des Vorjahreszeitraumes erreicht hat. Aber sind die neuen Spielregeln die wahren Gründe für den mauen Start?
Verunsicherung statt Verlässlichkeit
Das BAFA konnte in den vergangenen Monaten keine Zuwendungsbescheide für Förderungen nach der Kälte-Klima-Richtlinie versenden, weil die erforderlichen Finanzmittel nicht zur Verfügung standen. Bereits Anfang 2024 gab es große Diskussionen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kälte-Klima-Richtlinie überhaupt fortgeführt wird. Nun gab es wiederum einen Zuwendungsstopp, der besonders für Antragsteller ärgerlich ist: Bereits vom BAFA bearbeitete und förderfähige Projekte dürfen nicht beauftragt werden, bevor ein Zuwendungsbescheid vorliegt. Hält sich der Antragsteller nicht an diese Spielregeln, verliert er seine Förderansprüche komplett.
Laut dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds, der zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes im August veröffentlicht wurde, wird die Förderung auch im Jahr 2025 fortgesetzt. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden allerdings von 32 Millionen Euro (Haushalt 2024) auf 17 Millionen Euro gekürzt. Ob der Fördertopf damit für 2025 ausreichend gefüllt ist, bleibt abzuwarten. Außerdem können Förderanträge nur noch bis zum 31. Dezember 2026 beim BAFA gestellt werden; danach läuft die Fördermaßnahme aus.
Fazit
Diese Unsicherheiten, der bürokratische Aufwand bei der Antragstellung und die Pflicht, eine spezielle Software bei der Antragstellung einzusetzen (kann auf der Seite des BAFA frei bezogen werden), sind mit Sicherheit keine Rahmenbedingungen, die dazu beitragen, die Förderung in Anspruch nehmen zu wollen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass eine Fördermaßnahme nur möglichst kompliziert und unattraktiv gestaltet werden muss, um die eigentlich dafür vorgesehenen Haushaltsmittel einzusparen.
Die TGA-Verbände haben nun Maßnahmen vorgeschlagen, um die Akzeptanz der Kälte-Klima-Richtlinie zu erhöhen und arbeiten intensiv daran diesen Forderungen Gehör zu verschaffen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen finden Sie unter www.btga.de/btga-position.
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