EU-Parlament stimmt Novellierung der F-Gase-Verordnung zu

Gegenvorschlag des EU-Rates wahrscheinlich

Am 30. März 2023 hat das Europäische Parlament über die Novellierung der F-Gase-Verordnung abgestimmt. Mit einem klaren Ergebnis: Der Entwurf des Umweltausschusses im Parlament (ENVI) wurde bis auf wenige Ausnahmen angenommen. 426 Abgeordnete stimmten dafür, 109 dagegen, 52 enthielten sich.

Abstimmungsergebnis im EU-Parlament zur Novellierung der F-Gase-Verordnung.
Bild: Screenshot aus dem Livestream des EU-Parlaments / VDKF

Abstimmungsergebnis im EU-Parlament zur Novellierung der F-Gase-Verordnung.
Bild: Screenshot aus dem Livestream des EU-Parlaments / VDKF
Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik unterstützen die Ziele der F-Gase-Verordnung, hatten sich jedoch im Vorfeld für eine moderatere Vorgehensweise eingesetzt. Das Bestreben der Kälteorganisationen war es, den Betreibern und Fachbetrieben mehr Zeit für den erforderlichen Wandel hin zu einer vorrangigen Nutzung natürlicher Kältemittel zu geben, überall dort wo es technisch möglich und energetisch sinnvoll ist. Hierfür fand sich im Parlament jedoch keine Mehrheit.

Bas Eickhout, der für die F-Gase-Verordnung Verantwortliche im ENVI-Ausschuss, freut sich über das Ergebnis der Abstimmung im EU-Parlament.
Bild: Screenshot aus dem Livestream des EU-Parlaments / VDKF

Bas Eickhout, der für die F-Gase-Verordnung Verantwortliche im ENVI-Ausschuss, freut sich über das Ergebnis der Abstimmung im EU-Parlament.
Bild: Screenshot aus dem Livestream des EU-Parlaments / VDKF
Auf die Branche kommt nun in kürzester Zeit ein weitgehender Ausstieg aus den F-Gasen zu. So stimmte das Parlament z. B. für ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025. Auch ein langsamerer Phase-down der verfügbaren Gesamtmenge an F-Gasen wurde abgelehnt. Ein Lichtblick: Das Verwendungsverbot von F-Gasen mit GWP > 150 (GWP = Global Warming Potential) für Service und Wartung ab 2024 ist zum Glück vom Tisch. Dies hätte im Fall einer Reparatur das frühzeitige Aus für unzählige Bestandsanlagen bedeutet. Bis Ende 2029 ist die Verwendung von F-Gasen mit GWP < 2500 für Service und Wartung weiterhin auch an stationären Kälteanlagen erlaubt, ab 2030 gilt dann jedoch GWP < 150 als Grenze. Das ist ein (Teil-) Erfolg der nationalen Kälteorganisationen, da erst durch ihre Initiative ein entsprechender Änderungsantrag zu einer gesonderten Abstimmung im Parlament eingebracht und angenommen wurde.

Wie geht es weiter?

Der Europäische Rat prüft nun die Parlamentsentscheidung, wobei eine komplette Zustimmung so gut wie ausgeschlossen ist, da bereits ein Gegenvorschlag des EU-Rats kurz vor der Abstimmung steht. Es wird also zu Kompromissverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission im sogenannten Trilog kommen. Änderungen sind daher noch wahrscheinlich, wenn auch nicht mehr in allzu großem Umfang zu erwarten.

Die Debatte im EU-Parlament zur F-Gase-Verordnung fand am 29. März vor fast leerem Plenum statt.
Bild: Screenshot aus dem Livestream des EU-Parlaments / VDKF

Die Debatte im EU-Parlament zur F-Gase-Verordnung fand am 29. März vor fast leerem Plenum statt.
Bild: Screenshot aus dem Livestream des EU-Parlaments / VDKF
Die Kälteorganisationen werden sich trotzdem vor der Rats- und der Trilog-Entscheidung auf nationaler Ebene weiter dafür einsetzen, dass die teils realitätsfernen Forderungen in der Novellierung der F-Gase-Verordnung noch revidiert werden. Und damit vertreten sie die Interessen der überwältigenden Mehrheit der Kälte-Klima-Fachbetriebe und vor allem der Betreiber in Bäckereien, Rechenzentren, Metzgereien, Krankenhäusern, Flughäfen, Hotels und Gaststätten, Supermärkten bis hin zur Lebensmittelindustrie etc. Hierdurch soll u. a. verhindert werden, dass Betreiber ihre Kühlanlagen frühzeitig austauschen müssen, weil kein Kältemittel mehr erhältlich ist, oder dass es für bestimmte Anwendungen und Aufstellungsbedingungen einfach keine technische Lösung mehr gibt.

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