Ei Electronics bietet Praxistipps
Merkblatt „Rauchwarnmelder rechtssicher vernetzen“ 17.04.2014Unter welchen Voraussetzungen können Rauchwarnmelder vorschriftenkonform funkvernetzt werden? Wann muss eine Brandmeldeanlage eingebaut werden? Diese Fragen beantwortet ein neu erschienenes Merkblatt von Ei Electronics. Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, wann eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und wohnungsähnlichen Bereichen rechtssicher möglich ist.
Vernetzte Rauchwarnmelder leiten das Warnsignal eines Melders in alle angeschlossenen Gebäudeteile weiter. Sie werden immer dann eingesetzt, wenn erhöhte Sicherheitsstandards gewünscht werden; so etwa in größeren Privatwohnungen, in Kindergärten oder in Einrichtungen des betreuten Wohnens. Die Landesbauordnungen (LBO) sehen keine besonderen Vorschriften für vernetzte Rauchwarnmelder vor. Ausschlaggebend für ihren Einsatz ist daher, ob und mit welchem Wortlaut die zuständigen Behörden zusätzliche Brandschutzmaßnahmen fordern.
Das Merkblatt kann kostenlos unter www.eielectronics.de heruntergeladen werden.