Fehler bei der Planung von Rückhalteeinrichtungen vermeiden
Planung und Ausführung gemäß TRwS 08.07.2022
Bild: GET (Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V.)
An Tankstellen sind Rückhalteeinrichtungen zur Einhaltung der Vorgaben des WHG und der AwSV vorgeschrieben. Hierzu zählen auch die Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol. Eine statistische Auswertung von Prüf-Nord von über 21.000 eingebauten Anlagen für die Leichtflüssigkeitsabscheidung zeigt, dass über 70 % der Mängel auf Fehler bei der Planung und beim Einbau zurückgehen.
Häufig festgestellte Mängel waren:
1. Zu geringes Rückhaltevolumen in der Rückhalteeinrichtung,
2. Falsche und zu geringe Überhöhung bei der Zulauf- und der Ablaufseite,
3. Rohranschlüsse am Zulauf der Rückhalteeinrichtung nicht normgerecht,
4. Anschluss an die Entwässerungsanlage in der Probenahmestelle nicht normgerecht ausgeführt,
5. Mangelhafte Ausführung der Schachtaufbauten und Schachtabdeckungen,
6. Nachträgliche Kabeleinführungen für die Sondenkabel von Warnanlagen falsch hergestellt, falsch ausgeführt und damit nicht dauerhaft dicht und beständig.
Bild: GET (Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V.)
Die richtige Planung und Bemessung der Anlagen kann spätere Mängel weitestgehend ausschließen. Wichtige Punkte dabei sind:
• Ermittlung des notwendigen Rückhaltevolumens der Anlage gemäß DWA-A 781, Punkt 4.4,
• Bemessung der erforderlichen Nenngröße gemäß DIN 1999-100, Punkte 10.3 und 10.4 und Berücksichtigung des maximalen Rückhaltevolumens in der Anlage, • Die lagemäßige Einordnung der Anlage.
Die GET (Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V.) empfiehlt deswegen:
• Einbau der Anlage außerhalb der überfahrbaren Bereiche,
• Korrekte Ermittlung und Umsetzung der bauvorhabenbezogenen Überhöhung der Anlage,
• Verwendung geeigneter Rohrmaterialien und Dichtungen (NBR) gem. DWA-A 781, 5.4.2 und IN 1999-100, 4.3 und 11.3 in Verbindung mit DIN 4060.
• Für die Rohranschlüsse von Zu- und Ablaufleitungen an die Behälter gilt der Bescheid des DIBt für die Abwasserbehandlungsanlage. Diese sind nach DIN 1999-100 auszuführen und müssen nicht nur dicht, sondern auch gelenkig ausgeführt ein, damit Setzungen ausgeglichen werden können. Schweiß- oder Klebeverbindungen stellen dies nicht sicher. Es gilt hier die Regelsetzung für die Abwasserbehandlungsanlage.
• Einhaltung der Mindestanforderungen an Probenahmestellen beim Anschluss an die Entwässerungsanlage gemäß DIN 999-100. Das betrifft insbesondere den erforderlichen Überstand der Ablaufrohrleitung aus dem Abscheider gegenüber der Innenwand in der Probenahmestelle und die Höhenangaben zur Ausbildung des Pumpensumpfes und zum Gefällesprung zwischen dem Zu- und Ablauf im Probenahmeschacht.
• Vorschriftsmäßige Sohl-und Bodenpressung gemäß Standsicherheitsnachweis, um nachträgliche Setzungen des Baukörpers zu vermeiden und um die dichte Ausführung der Rohranschlüsse gemäß DIN EN 476 dauerhaft sicherzustellen.
• Bei Abscheideranlagen im Bereich der Schachtaufbauten von 600 mm Innendurchmesser darf die Durchstiegshöhe maximal 600 mm betragen - gemessen von Unterkante der Öffnung DN 600 bis zur Oberkante der Schachtabdeckung.
• Die Schachtaufbauten sollten gemäß Ausführungsplan oder Produktblatt errichtet werden und die richtige Lage von Wartungs- und Kontrollöffnungen im Schachtaufbau der Abscheideranlage berücksichtigen.
Bild: GET (Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V.)
Fazit: Werden diese Hinweise für Planung und Einbau von Abscheideranlagen berücksichtigt, können viele Mängel an den Anlagen vermieden werden. Weitere Hinweise sowie genaue Einbau- oder Ausführungspläne enthalten die Dokumentationen der Abscheiderhersteller in der GET. Diese bieten auch Weiterbildungsangebote für einen fachlich richtigen Einbau an. Die GET empfiehlt zudem, bei der Auftragsvergabe zum Einbau einer Abscheideranlage auf das Gütezeichen RAL-GZ 693 zu achten.