Mehr Sicherheit beim Blower-Door-Test

20 Jahre FLiB-Zertifikat für Messdienstleister

Schon seit 2002 können Anbieter von Blower-Door-Messungen beim Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V.) die Prüfung zum „zertifizierten Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit“ ablegen. Mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes GEG fiel zunächst der Titelzusatz „im Sinne der EnEV“ weg. Inzwischen hat der Fachverband das gesamte Regelwerk seiner Zertifizierung an die geltende Rechtslage angepasst. Auch die Basisinfos rund ums Zertifikat wurden pünktlich zu dessen zwanzigstem Jubiläum neu aufbereitet und gebündelt. Das soll den Zugang zur bundesweit angebotenen Qualifikation für alle, die noch kein Dokument vom FLiB haben, einfacher machen.

Qualitätsversprechen: Für ein FLiB-Zertifikat müssen die Prüflinge theoretischen wie praktischen Sachverstand beim Durchführen von Luftdurchlässigkeitsmessungen nach geltender Rechtslage nachweisen
Bild: FLiB

Qualitätsversprechen: Für ein FLiB-Zertifikat müssen die Prüflinge theoretischen wie praktischen Sachverstand beim Durchführen von Luftdurchlässigkeitsmessungen nach geltender Rechtslage nachweisen
Bild: FLiB

Von Anfang an hatte die Zertifizierung zum Ziel, für einen einheitlichen Standard von Blower-Door-Tests zu sorgen und damit die Qualitätskontrolle am Bau zu verbessern. Zwanzig Jahre später sieht der Verband noch immer Handlungsbedarf. Viele Luftdichtheitsmessungen würden weiterhin fehlerhaft durchgeführt oder Ergebnisse falsch interpretiert, Prüfprotokolle blieben unvollständig. Dabei sei kaum jemandem bewusst, dass ein Fördermittelbetrug vorliegt, wenn günstige Kredite oder Fördergelder fließen, obwohl der in vielen Fällen vorgesehene Dichtheitstest die Vorgaben der geltenden Messnorm nicht einhält.

Zertifikat als Qualitätsversprechen

Mit dem Zertifikat weisen Messende nach, dass sie sich mit den einschlägigen Vorschriften auskennen und eine normgerechte Luftdurchlässigkeitsmessung korrekt durchführen können. Damit verbunden ist ein Qualitätsversprechen an ihre Kunden. „Wer sich seiner Sache sicher ist und mit fünf selbst erstellten Prüfberichten ausreichend Praxiserfahrung nachweist, kann sich direkt zur Prüfung anmelden“, erklärt FLiB-Geschäftsführer Oliver Solcher das Prozedere. Oder aber Interessierte besuchen zunächst eine vom FLiB anerkannte Schulung, wie sie an mehreren, übers Bundesgebiet verteilten Standorten angeboten wird.

Eine Liste mit prüfungsrelevanten Schwerpunkten und Beispielfragen in der neuen Broschüre „Allgemeine Informationen“ zur FLiB-Zertifizierung hilft dabei abzuwägen, welcher Weg für einen selbst der beste ist. Die Broschüre beschreibt zudem den Ablauf der zweiteiligen Prüfung und liefert weitere Informationen zu Prüfungsvoraussetzungen, Gebühren und sonstigen Rahmenbedingungen des Zertifikats. Sie ist auf der Internetseite des Verbandes als Downlaod verfügbar, dort stehen auch alle anstehenden Prüfungs‑, Schulungs- und Ringversuchstermine.

Hintergrund: das FLiB-Zertifikat

Das Angebot einer Zertifizierung von Personen, die Luftdurchlässigkeitsmessungen durchführen, gehört zu den in der Satzung festgeschriebenen Aufgaben des Fachverbands Luftdichtheit im Bauwesen e. V. Es richtet sich an Ingenieu­re, Techniker, Handwerksmeister und ver­gleichbar Ausgebil­de­te, die praktische Erfahrung mit Luftdichtheitsmessungen nachweisen können. Die reguläre Prüfung besteht aus einer zweistündigen, schriftlichen Prüfung sowie einem rund eineinhalb Stunden dauernden, praktischen Teil in Form einer selbstständig und mit eigenen Geräten durchzuführenden Abnahmemessung nach aktueller Messnorm inkl. Auswertung. Bei Bestehen erhalten die Prüflinge ein personenbezogenes Zertifikat, das drei Jahre lang gültig bleibt. Zusätzlich werden die Personen auf den Internetseiten des Fachverbands als zertifizierte Messdienstleister gelistet. Die FLiB-Prüfung wird von unabhängigen Fachleuten abgenommen und kann mit jedem marktüblichen Gerät zur Luftdurchlässigkeitsmessung an Gebäuden durchgeführt werden.

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