VDI 3808
Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden 26.03.2021Die Richtlinie VDI 3808 stellt verschiedene Verfahren zur energetischen Bewertung von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen im Überblick dar. Sie gibt Architekten, Bauherrn, Betreibern, Energieberatern, Facility-Managern und Herstellern eine Hilfestellung, für welche Zwecke sich welches Verfahren besonders eignet oder welches Verfahren zwingend anzuwenden ist. Es wird unterschieden zwischen Verfahren zur energetischen Bewertung auf der Basis des Energiebedarfs und solchen auf Basis des Energieverbrauchs.
Der Energiebedarf muss grundsätzlich unterschieden werden vom tatsächlichen Energieverbrauch: Ersterer ist ein Planwert, der sich auf dem Papier ermitteln lässt, Letzterer richtet sich erheblich nach dem praktischen Verbrauchsverhalten der Nutzer. Berechnungen des Energiebedarfs werden zur Anlagenauslegung herangezogen. Die energetische Gebäudebewertung bezieht beide Aspekte in ihre Analyse mit ein.
Anwendungsbereich der VDI 3808 ist die Darstellung der verfügbaren Verfahren zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden, sowie auf die Effizienz der gebäudetechnischen Anlagen. Ziel der Richtlinie ist es, eine Übersicht zu bieten, die verschiedene Verfahren und deren Besonderheiten vorstellt. VDI 3808 benennt des Weiteren öffentlich-rechtliche Vorgaben und Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit. In diesem Zusammenhang werden auch Energiekonzepte und Wirtschaftlichkeitsnachweise untersucht und in die Lebenszykluskostenanalyse eingeführt. Die Richtlinie beinhaltet Simulationsberechnungen und thematisiert das Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude nach EnEV.
Herausgeber der VDI 3808 „Energetische Bewertung von Gebäuden und der Gebäudetechnik – Anwendung bestehender Verfahren“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im März 2021 erschienen und kann zum Preis von 88 € unter www.beuth.de bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinien durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (). VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.