Gebäudeautomation ist ein „Must-have“

Anforderungen von EPBD und Gebäudeenergiegesetz als Chance nutzen

Die Senkung von Gebäude-Energieverbräuchen und die Einsparung von CO2-Emmissionen sind seit langer Zeit zwei gesetzte Ziele der Europäischen Union (EU). Jüngst wurde dazu im April 2024 die Neufassung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden „Energy Performance of Buildings Directive“ – kurz EPBD – verabschiedet. Die Dekarbonisierung des gesamten Gebäudebestands bis 2050 steht mit Sanierungsstrategien und Anforderungen an die Energieeffizienz im Vordergrund. Gleichzeitig werden auch Themen wie Innenraumluftqualität, Gebäudeautomation, Infrastruktur für nachhaltige Mobilität und nationale Förderprogramme aufgeführt. Einige wichtige Ziele des Vorhabens: Ab 2030 sollen alle neuen Gebäude den Standard eines „Zero-Emission Building“ bzw. mit sehr geringen Emissionen einhalten. Für öffentliche Gebäude soll dieser Standard bereits ab 2028 gelten. Dazu besteht aber noch Auslegungsspielraum für die Umsetzung in nationales Recht, z. B. was „sehr geringe Emissionen“ in der Praxis bedeutet.

Markus Münzfeld,
Chefredakteur tab.

Markus Münzfeld,
Chefredakteur tab.
Für den Bereich Nichtwohngebäudebestand sind nach der Richtlinie bis 2030 16 % der energieineffizientesten Gebäude energetisch zu ertüchtigen, bis 2033 weitere 26 %. Dazu müssen die Mitgliedsstaaten Vorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden machen und eine Sanierungspflicht einführen. Bis hierhin lässt sich bereits ahnen, dass die Erstellung von gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung dieser Maßnahmen kein leichtes Unterfangen für die Bundesregierung wird. Doch noch enormer wird dann die Baubranche gefordert werden, wenn die Masse an zusätzlichen Projekten zur Planung und Ausführung anstehen – ungeachtet des Fachkräftemangels, der jetzt schon vorherrscht. Was dann zusätzlich kommt, ist die Pflicht zur Verbesserung des Bestands von Wohngebäuden: Hier gibt die EPBD vor, dass der Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands schrittweise reduziert werden muss: bis 2030 um 16 %, bis 2035 um 20 bis 22 %, was ungefähr der Effizienzklasse D entspricht. Last but not least müssen 55 % der Einsparungen durch die Sanierung der schlechtesten 43 % der Wohngebäude erreicht werden.

Aus diesen Anforderungen ist schon jetzt zu erkennen, dass es der Baubranche in den nächsten Jahren wieder zunehmend besser gehen wird, als es derzeit der Fall ist. Dazu kommt, dass das im Januar 2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – Gebäudeautomation nun als Pflichtdisziplin für Neubau- und Bestands-Nichtwohngebäude fordert (Mindestautomatisierungsgrad). Vor diesem Hintergrund bietet es sich jetzt – in der Zeit einer schwächeren Baukonjunktur – geradezu an, sich mit den Anforderungen der EPBD und des GEG zu beschäftigen und dies als Chance für eine erfolgreichere Projekteabwicklung aktuell und zukünftig zu nutzen. Gerne unterstützen wir, die Zeitschrift tab, Sie auf diesem Weg: In der vorliegenden Ausgabe erfahren Sie ab Seite 32, was das GEG konkret an die Gebäudeautomation fordert. Zudem informieren wir Sie auch vor Ort an ausgewählten Tagen im September auf der Roadshow „Zukunft der Gebäudeautomation“ in Hamburg, Berlin, München und Köln zu diesen und weiteren Aspekten rund um Gebäudeautomation. Der Vorteil für Sie: Leser der tab erhalten 50 % Ermäßigung (Code: gebaeudeforum_2024); Abonnenten erhalten 100 % Ermäßigung (Code: gebaeudeautomation_2024) auf die reguläre Teilnahmegebühr (150 Euro). Seien Sie dabei und melden sich jetzt an. Wir freuen uns auf Sie!1)

 

Markus Münzfeld

Chefredakteur tab

 

1) Weitere Infos und Anmeldungen unter: www.t1p.de/tab-09-24-FFGA bzw. dem angehängten QR-Code.

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