Neufassung der F-Gas-Verordnung gefährdet den Einsatz von Wärmepumpen

Kommentar

Der Besuch der Fachmesse Chillventa in Nürnberg hat gezeigt, dass der Trend weg von fluorierten, treibhauswirksamen Kältemitteln zunimmt – auch wenn das Angebot von und die Nachfrage nach Aggregaten ohne HFKW-Kältemittel noch überschaubar sind. Die seit 2015 geltende „Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über fluorierte Treibhausgase“ regelt die der Industrie zur Verfügung stehende Menge an fluorierten Treibhausgasen (F-Gase): Die am Markt verfügbare Menge an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) wird bis zum Jahr 2030 schrittweise beschränkt (Phase-Down) und in gewissen Anwendungsbereichen ist der Einsatz von HFKW ganz untersagt. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung hat diese Maßnahme 13 % Emissionsreduktionen bewirkt und ist weltweit zum wirksamen Standard für die Reduktion von F-Gas-Emissionen geworden. Wird der aktuelle Zeitplan beibehalten, wird die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche ihren HFKW-Verbrauch zwischen 2015 und 2030 um 88 % senken. Die F-Gas-Verordnung ist somit im Bereich der Kälte-, Klima- und Wärmepumpenindustrie das wesentliche Instrument für eine Reduzierung der Emissionen von F-Gasen und wird von der gesamten Branche unterstützt.

Die EU-Kommission hat im April 2022 ihren Vorschlag für eine Novellierung der „Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über fluorierte Treibhausgase“ vorgelegt. Seitdem herrscht in der Branche große Aufregung: In dem Kommissions-Entwurf ist vorgesehen, dass der geplante schrittweise Ausstieg aus der Verwendung fluorierter, treibhauswirksamer (HFKW-)Kältemittel deutlich beschleunigt wird. Ein solcher, ehrgeizigerer HFKW-Phase-Down würde de facto einen Ausstieg aus diesen Kältemitteln bis 2027 bedeuten.

F-Gase und insbesondere HFKW werden als Kältemittel in Anlagen oder Maschinen eingesetzt, die Schlüsseltechnologien sind, um die Klimaschutz- und Energieeinspar-ziele durch Dekarbonisierung von Wärme und Kälte zu erreichen. In jeder Kältemaschine, aber auch in jeder Wärmepumpe, sind Kältemittel in einem technisch dichten und geschlossenen Kreislauf enthalten. Ein Ausstieg bis zum Jahr 2027 würde ernsthaft das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel gefährden, bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen neu zu installieren – das Erreichen der nationalen und europäischen Klimaschutz- und Energieeinsparziele würde in weite Ferne rücken.

Aktuellen Phase-Down bis 2030 beibehalten

Eine Überarbeitung der F-Gas-Verordnung muss die Balance zwischen der Reduktion von F-Gas-Emissionen und dem Erreichen der Klimaschutz- und Energieeinsparziele finden. Die TGA-Verbände fordern deshalb, den aktuellen Phase-Down bis mindestens 2030 beizubehalten – vgl. www.btga.de > Positionen > Standpunkte zu aktuellen Themen > Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag für die Novellierung der EU-F-Gas-VO (Juni 2022). Das würde sicherstellen, dass genügend Kältemittel zur Verfügung stehen, um die erforderliche Marktdurchdringung der Wärmepumpen und damit die Klimaschutzziele im Gebäudebereich erreichen zu können.

Grundsätzlich sollte eine Anlage nicht nach der Art ihres Kältemittels bewertet werden, sondern nach ihrer Gesamtenergieeffizienz. Dieser so genannte TEWI-Faktor berücksichtigt nicht nur den direkten Einfluss des Treibhausgases im unwahrschein-lichen Fall des Austritts, sondern auch die Emissionen im Lebenszyklus der Anlage.

Der Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder.

Jörn Adler, Referent für Wirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit des BTGA
Foto: faceland

Jörn Adler, Referent für Wirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit des BTGA
Foto: faceland

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