Stellungnahme zum geplanten PFAS-Verbot in der EU
Die EU-Kommission will die Entscheidung über ein PFAS-Verbot allein fällen.
Bild: ja
Die Organisationen BIV, BTGA, Bundesfachschule, FGK, RLT-Herstellerverband, VDKF und ZVKKW haben eine gemeinsame Stellungnahme zu dem geplanten Verbot der PFAS-Chemikaliengruppe im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung erstellt. Diese wurde an die politischen Entscheidungsträger im Europäischen Rat, im Europäischen Parlament, in der EU-Kommission, im Deutschen Bundestag, in den relevanten Bundesministerien und an die vom PFAS-Verbot betroffenen Betreiberverbände gesandt.
Die genannten Organisationen vertreten die gesamte Wertschöpfungskette der deutschen Kälte- und Klimabranche – Handwerk, Anlagenbau, Hersteller und Bildung. Sie unterstützen die geplante Beschränkung umweltschädlicher PFAS-Chemikalien, wo immer es technisch möglich ist. Die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche verwendet PFAS-Chemikalien in zahlreichen Formen und Anwendungen – u. a. in Dichtungen, Konstruktions- und Beschichtungswerkstoffen, elektrotechnischen und elektronischen Komponenten und als fluorierte Kältemittel. Geeignete Alternativen mit den gleichen, zwingend erforderlichen Materialeigenschaften sind jedoch in vielen Fällen derzeit nicht verfügbar und auch nicht im Zeitrahmen der geplanten Verbotsfristen als marktreife Produkte entwickelbar. Das pauschale Verbot aller PFAS-Chemikalien, das derzeit von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geprüft wird, lehnen die Organisationen daher ab – sofern es losgelöst von einer Bewertung der tatsächlichen Umweltbelastung und der absehbaren Verfügbarkeit geeigneter Ersatzstoffe erfolgt. Der sichere Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen wäre ansonsten massiv gefährdet.
Entscheidung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren treffen
Grundsätzlich stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme zudem die Rechtskonformität des PFAS-Verbotsvorhabens mit dem EU-Recht in Frage. Die Entscheidung über Akzeptanz oder Ablehnung des PFAS-Verbots soll nämlich im so genannten Komitologieverfahren ausschließlich durch die EU-Kommission erfolgen, ohne Beteiligung des Europäischen Rates und Parlaments. Dieses Verfahren ist bei unwesentlichen Veränderungen einer bestehenden Verordnung sinnvoll, nicht aber bei einem geplanten Verbot von rund 10.000 verschiedenen PFAS-Chemikalien. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des PFAS-Verbots sind so groß, dass sie politisch verhandelt werden müssen – und dafür ist in der EU das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen.
Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie unter Ausnahmeregelungen für F-Gase und Ersatzteile (August 2023): www.btga.de > Positionen > Positionspapiere / Stellungnahmen > Gemeinsame Stellungnahme der TGA-Organisationen zu den PFAS-Verboten: Ausnahmeregelungen für F-Gase und Ersatzteile (August 2023).