3 % sind zu wenig
Inspektionspflicht bleibt nahezu unbeachtetAm 1. Mai 2014 ist die neue EnEV 2014 in Kraft getreten. Sie verschärft zahlreiche Vorschriften für Gebäudebetreiber, darunter auch die Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen. Zukünftig müssen alle energetischen Inspektionen beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden, um stichprobenartige Kontrollen der Inspektionsberichte zu ermöglichen. Paradox in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass zwar die Inspektionsberichte geprüft und dass Fehler hierbei gerügt werden, nicht bzw. kaum überprüft wird indes, ob eine Klimaanlage überhaupt inspiziert wurde.
Bereits seit 2007 schreibt § 12 der EnEV schon die energetische Inspektion von Klimaanlagen mit Kälteleistungen über 12 kW vor. Gebäudebetreibern, die der Pflicht zur energetischen Inspektion nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 €. Trotz der drakonischen Strafen tut sich jedoch recht wenig – wo kein Kläger, da ist bekanntermaßen auch kein Richter.
Die Folge ist – wie eine Studie des Instituts für Luft- und Kältetechnik Dresden (ILK) jüngst ergeben hat –, dass bisher weniger als 3 % der entsprechenden Klimaanlagen in deutschen Nichtwohngebäuden energetisch inspiziert wurden. Den Berechnungen zufolge bleiben dadurch Energieeinsparungen von bis zu 20,4 TWh Wärme und 12,5 TWh Strom ungenutzt, was einer Reduktion der CO2-Emissionen von bis zu 12,9 Mio. t entsprechen würde. Was natürlich auch liegenbleibt, sind die Umsätze, die mit der Inspektion von Klimaanlagen getätigt werden könnten.
Gebetsmühlenartig werden diese Zusammenhänge vor allem vom Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK), vorgetragen.
Unterstützen Sie diese Initiative und informieren Sie Ihre Kunden hierüber in gleicher Weise wie der FGK. Hiervon profitieren alle: Der Betreiber erhält eine energieeffizientere und sicherere Klimaanlage, die Branche erhält Wartungsaufträge und die Umwelt wird auch geschont – eine Win-Win-Win-Situation.