Auslegung nach DIN 1946-6
Berücksichtigung des Wäschetrocknens im LüftungskonzeptIn der DIN 1946-6 [1] werden im Abschnitt 4.2.2 die Randbedingungen für den Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz angegeben. Daraus geht hervor, dass das freie Wäschetrocknen, z.B. mittels Wäscheständer, separat zu berücksichtigen ist. Mit den Algorithmen in der DIN/TR 4108-8 [2] (früher DIN-Fachbericht 4108-8) Anhang H ist es möglich, den notwendigen Außenluftvolumenstrom für die Abfuhr der Feuchtelast durch freies Wäschetrocknen zu berechnen und in das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 einzubinden. Dieser Beitrag stellt Ergebnisse dieser Berechnung für einige außenklimatische Zustände und unter Beachtung der sonstigen Randbedingungen in der DIN 1946-6 zusammen.
Einleitung
In der Definition „Lüftung zum Feuchteschutz“ [1, Abschn. 3.1.29] wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass Wäschetrocknen nicht in diesem zugehörigen Luftvolumenstrom enthalten ist. Aus Tabelle 16 Fußnote d der DIN 1946-6 für die Gesamt-Abluftvolumenströme kann man entnehmen, dass für das Wäschetrocknen mit einem um 20 m³/h höheren Volumenstrom gegenüber der Nennlüftung zu planen ist. Allerdings nur für die Räume Hausarbeitsraum, Kellerraum und WC. Im informativen Anhang F (Kellerlüftung, Tab. F.3 und Bild F.3) wird für wenig genutzte Kellerräume empfohlen, im Falle einer...