BHKS gibt Richtzeiten zur Wartung sanitärtechnischer Anlagen heraus
Neue BHKS-Regel 5.004 erschienen
Der BHKS hat die BHKS-Regel 5.004 „Wartung sanitärtechnischer Anlagen – Richtzeiten für die Durchführung“ neu herausgegeben. Die Regel wurde vom Fachbereich Sanitärtechnik unter Mitwirkung des Zentralen Technischen Ausschusses überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst.
Die BHKS-Regel 5.004 hat zum Ziel, bezüglich der Wartung an Einrichtungen und Geräten sanitärtechnischer Anlagen, Wartungszeiten vorzugeben, die als Richtwerte bei der Kalkulation eines Wartungsvertrages zugrunde gelegt werden können. Die BHKS-Regel gilt für alle sanitärtechnischen Anlagen in Gebäuden, ausgenommen Sprinkleranlagen.
Der BHKS gibt in seinen Regeln für die technische Praxis regelmäßig wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von DIN-Normen, Richtlinien und sonstigen rechtlichen Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung.
Die BHKS-Regeln liefern nützliche Anregungen zu routinemäßigen Arbeitsabläufen in TGA-Unternehmen und schließen Lücken zwischen den zahlreichen rechtlichen Vorschriften und Normen, die im Bereich der TGA zu beachten sind.
Die BHKS-Regel 5.004 kann zum Preis von 14,50 € (inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten) bei der TGC GmbH, Fax: 02 28/26 50 82,
E-Mail: versand@tgc-gmbh.de bestellt werden.
Sämtliche „BHKS-Regeln für die technische Praxis“ sind im Internet unter www.tgc-gmbh.de erhältlich.