Besser als Kokain

Kältemittel werden knapp und teuer

Haben Sie sich schon mit der F-Gas-Verordnung und ihren Auswirkungen auf Ihre Planungstätigkeit befasst? Ich hoffe inständig, dass Sie diese Frage jetzt mit Ja beantworten können. Denn 2018 wird das Thema Kältemittel eine noch nie dagewesene Dimension erreichen. Die in Europa verfügbare Menge an fluorierten Kältemitteln (F-Gasen), umgerechnet in die entsprechende Menge an CO2-Äquivalenten, wird 2018 im Zuge der Quotenregelung der
F-Gas-Verordnung um rund 40 % reduziert. Und da fast die gesamte TGA-Branche über Jahre geschlafen und Kälte- und Klimaanlagen weiter so geplant, gebaut und betrieben hat, als gäbe es die Verordnung nicht, wird es jetzt hart kommen. Vor allem Kältemittel mit hohem Treibhauseffekt (GWP Global Warming Potential) werden drastische Preisanstiege erfahren – wenn sie überhaupt noch verfügbar sein werden.

Ich prophezeie, dass wir Situationen erleben werden, dass Betreiber von Kälte- oder Klimaanlagen, die ein Hoch-GWP-Kältemittel im Einsatz haben, nach einem Kältemittelverlust durch einen Störfall kein neues Kältemittel hierfür auf dem Markt auftreiben können und ihre Anlage stilllegen müssen. Ich erwarte harte Kritikgespräche für Sie mit Ihren Kunden, wenn Sie ihm diese Anlage kürzlich geplant bzw. errichtet haben, obwohl die F-Gas-Verordnung seit Jahren bekannt ist. Gleiches gilt für Neuanlagen mit Hoch-GWP-Kältemittel, wenn die geplanten Kosten für die Kältemittelfüllung plötzlich x-fach höher zu Buche schlagen. „Kokain-Dealer sollten auf R404A-Handel umschwenken, das ist 2018 lukrativer“, kommentierte kürzlich ein Kältemittelhändler die Situation. Und dies war nicht als Scherz gemeint.

Ein „Weiter so“ kann und wird es für Sie als Planer 2018 nicht geben können. Es wird 2018 nicht mehr darum gehen, welches Kältemittel man haben möchte oder welchen Preis man bereit ist zu zahlen, sondern nur noch darum, was man vielleicht bekommen kann. Wenn Sie es noch nicht getan haben, sollten Sie sich umgehend mit der Sachlage befassen und mit den Kältemittelalternativen vertraut machen (natürliche Kältemittel wie Propan, Ammoniak und Kohlendioxid gehören genauso dazu wie HFO-Kältemittel und schwer entzündbare A2L-Kältemittel wie R32). Und Ihre Planungsunterlagen für Anlagen mit Hoch-GWP-Kältemittel, die Sie in den Schubladen liegen haben, können Sie getrost entsorgen – die werden Sie nie wieder benötigen.

Der Kampf um die CO2-Äquivalente hat begonnen.
Die F-Gas-Verordnung ermöglicht
kein Handeln nach dem Weiter-so-Prinzip.
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