Nach neuen Prüfvorschriften

Brandabschottung

Für die Mischinstallation bei der Abflussrohrinstallation – gemeint ist die Fallleitung aus Guss, die Anschlussleitung aus Kunststoff – werden ab 2013 neue Prüfvorschriften für den Brandschutz eingeführt. Der zugehörige Verwendungsnachweis für die Abschottung ist dann eine durch das DIBt ausgestellte ab Z (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).

Düker hat bereits seit Jahren eine Brandschutzlösung im Programm, die entsprechend geprüft und mit abZ zugelassen wurde: den Brandschutzverbinder „BSV 90“. Er wird knapp unterhalb der Decke in das Guss-Fallrohr eingebaut und verschließt im Brandfall den Rohrdurchmesser, so dass die Rohrleitungsteile oberhalb der Decke vor Flammen und Hitze geschützt sind. Beim „BSV 90“ ist es unerheblich, ob die Anschlussleitung aus Guss oder Kunststoff besteht. Er wurde bereits nach den neuen Vorschriften geprüft ist auch im Jahr 2013 weiterhin für Mischinstallationen verwendbar.

Zusätzlich nimmt Düker zum Jah­resbeginn 2013 den „Curaflam Konfix Pro“ von Doyma mit ins Programm auf. Diese Brand­schutz­lösung wird am Abgang des Gussabzweiges über dem „Konfix“-Verbinder montiert und ver­schließt die Anschlussleitung im Brandfall. Die Gussleitung selbst benötigt keine Abschottung in der Decke, ein einfaches Einmörteln, auf Wunsch mit 5 mm Schallschutz, ist ausreichend. Einzige Bedingung ist, dass Gussleitung, „Konfix“ und „Curaflam Konfix Pro“ hinter einer Vorwand (Gipskartonbauplatte) von mindestens 9,5 mm Dicke installiert sind. Die abZ für diese Bauart ist beantragt.

Düker GmbH & Co. KGaA,

97753 Karlstadt/Main,

Tel.: 09353 7910,

E-Mail: ,

www.dueker.de

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