Brandschutz in Mischinstallationen
30. Juni 2014/Berlin, 2. Juli 2014/Ratingen und 17. Juli 2014/München
Am 1. Januar 2013 sind neue Regelungen im Brandschutz (Mischinstallation, Abstandregeln) in Kraft getreten. Der Newsletter des DIBt 02/2102 hat zu geänderten Prüf- und Zulassungsbedingungen geführt. Der Newsletter des DIBt 05/2013 definiert klar die Anwendungsgrenzen von Gutachten im baurechtlichen Nachweisverfahren. Wie lassen sich die Prüfergebnisse anwenden und nutzen? Wie ist der Verwendbarkeitsnachweis zu führen? Wie definiert die Bauministerkonferenz die Regelungen in Bezug auf Abweichungen zu Bauarten und Bauprodukten? Die Brandschutzpartner Doyma, Düker, Fränkische und Geba Bartholomäus haben neue Brandprüfungen mit minimierten Rohrabständen durchgeführt. Teilnehmer der Veranstaltungsreihe der vier Partner erfahren die Ergebnisse der Prüfungen und daraus resultierende Anwendungsmöglichkeiten in der Baupraxis.
Anmeldung sind unter www.mischinstallation.de möglich.