Brandschutz mit Augenmaß

Die 19. EIPOS-Sachverständigentage Brandschutz

Unter dem Leitthema „Brandschutz mit Augenmaß“ brachten die Fachreferenten der EIPOS-Tagung 2018 richtungsweisende Erfahrungsberichte, Praxisbeispiele sowie neuen Erkenntnisse und Impulse zu Gehör und zeigten Lösungswege zu aktuellen Problemstellungen auf.

Mittelpunkt dieser Traditionsveranstaltung waren die vielen Facetten des Brandschutzes, die sich in den unterschiedlichen Fragestellungen aus dem baulichen, technischen und organisatorischen Bereich zeigen. Denn Brandschutz bedeutet, das Notwendige zu tun und mit Sachverstand die rechtlichen Vorgaben auszulegen und Spielräume zu nutzen. Denn Brandschutzmaßnahmen mit dem „richtigen“ Augenmaß zu bemessen, ist eine Kunst, die man erlernen kann, wie einige beispielhaft aufgeführte Themen zeigen.

 

Organisatorischer Brandschutz – mehr als Mittel zum Zweck

Insbesondere bei der Nutzbarkeit von Rettungswegen in Gefahrenfällen, aber auch als grundlegendes Element zur Durchsetzung erforderlicher Randbedingungen bei der Anwendung moderner Brandschutzingenieurmethoden können geeignete organisatorische Brandschutzmaßnahmen als wesentliche Bausteine einer ganzheitlichen Brandschutzplanung dienen, wie Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig, Prüfingenieur für Brandschutz, im Eröffnungsbeitrag zeigte.

 

Sind Brandlasten in notwendigen Fluren und Treppenräumen zulässig?

Um dem Betreiber eines Gebäudes Rechtssicherheit zu geben, muss der Konzeptersteller sich mit dem Thema Brandlasten auseinandersetzen, um entsprechende Diskussionen in der späte­ren Nutzung des Gebäudes zu vermeiden. Welchen Spielraum die bauordnungsrechtlichen Regelungen hierfür geben, war Gegenstand des Vortrags von Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Dirk Anwander MEng, Brandschutzingenieur, der seine Schlussfolgerungen durch eigene Brandversuche unterstreichen konnte.

 

Heißbemessung als Alter­-
native zu umfangreichen
baulichen Maßnahmen

Die Anwendung von Si­mu­la­tions­methoden im Brandschutz hat seit Jahren zugenommen und wird sich auch in Zukunft fortsetzen, da die Planung von Bauwerken in der Praxis schnelle und verlässliche Prozesse fordert, deren Grundlagen auf normierten Verfahren basieren müssen. Speziell die Heißbemessung kann durch fortschrittliche Methoden ein neues Potential entfalten und so nicht nur alternativ, sondern auch komplementär zu baulichen Maßnahmen genutzt werden. Dr.-Ing. Matthias Stamm stellte in seinem Vortrag heraus, welche Möglichkeiten sich durch die Verwendung von strukturmechanischen Berechnungsmethoden insbesondere im Stahlbau bieten.

 

Digitalisierung und BIM in der Brandschutzplanung

Der Vortrag von Dipl.-Ing. Andreas Plum, staatl. anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes, zielte nicht nur auf Building Information Modeling (BIM) ab, sondern zeigte, wie sich das Arbeitsfeld des Brandschutzplaners durch die Digitalisierung wandelt. Um das Thema greifbarer zu machen, ging er auf konkrete Beispiele ein, wie diese Prozesse Eingang in den Arbeitsalltag der BFT Cognos GmbH gefunden haben. Die Digitalisierung wird die Arbeit künftig durch die Automatisierung von Standardprozessen sicher einfacher machen, aber die schutzzielorientierte Bewertung und die Beurteilung von Abweichung durch den Brandschutzexperten keinesfalls ersetzen.

 

Anforderungen an die „Elektrotechnik“ in der MLAR und EltBauVO

Die MLAR 2016 war bereits im vergangenen Jahr Gegenstand eines Vortrags von Dipl.-Ing. Manfred Lippe, öbuv Sachverständiger für baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, und Frank Möller, Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz, auf den 18. EIPOS-Sachverständigentagen Brandschutz. In diesem Jahr lag der Fokus auf den elektrotechnischen Anforderungen, da insbesondere die Regeln des elektrischen Funktionserhalts und Batterieanlagen im Zuge der EltBauVO in der Praxis sehr oft zu eng bzw. falsch ausgelegt wurden.

 

Technische Sachverhalte im Brandschutzkonzept

Dipl.-Ing. Frank Lucka MEng als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Dipl.-Ing. Knut Czepuck als Vertreter der Obersten Bau­aufsicht erläuterten die Min­destangaben zu technischen Brandschutzmaßnahmen im Brand­schutz­konzept. Anhand ihrer Ausführungen wurde deutlich, dass es sowohl konkrete Festlegungen dazu in den Vorschriften gibt als auch weitere, zwingend notwendige Angaben und Festlegungen, die der Planer selbst treffen muss. Zudem müssen die Angaben in der Baugenehmigung und den dazugehörenden Unterlagen so eindeutig sein, dass die Prüfgrundlagen für alle Prüfer eindeutig sind – auch für wiederkehrende Prüfungen.

 

Umsetzung der MVV TB im Holzbau

Holz als Baustoff liegt im Trend. Vor allem in Städten werden immer mehr und immer höhere Gebäude aus Holz gebaut. Der Vortrag von Dipl.-Ing. Architekt Eber-Pacan, Sachverständiger für Brandschutz, zeigte aktuelle Entwicklungen in den Bauordnungen ausgewählter Bundesländer, die ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Holzbau fördern sollen und gab einen Einblick, wie sich diese „Erleichterungen“ des Holzbaus auf die Praxis auswirken.

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