Druckneutrale, dezentrale Lüftungsanlage
Erfüllung der Schallschutznorm DIN 4109 in der PraxisNeubauten müssen heutzutage nahezu luftdicht sein, um den Energieverlust möglichst gering zu halten. Gleichzeitig ist in gewerblich genutzten Gebäuden nach ArbStättV eine „ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ notwendig. Auch könnte die Bausubstanz des Gebäudes aufgrund nicht abgeführter Feuchtelasten bei nichtsachgemäßer Lüftung Schaden nehmen und das Risiko von Schimmelbildung steigen. Um diese Auflagen zu erfüllen wurde die Zahnarztpraxis in Oldenburg entsprechend ausgerüstet.
Beim Neubau eines Gebäudes in Oldenburg, das u.a. die Zahnarztpraxis von Alexander Matz beherbergt, war es wichtig, dass das Lüftungssystem bestimmte Kriterien erfüllt und sich bequem vom Praxisteam bedienen lässt. Speziell in Arztpraxen, in denen sich für gewöhnlich viele Patienten aufhalten, ist ein regelmäßiger Luftwechsel deshalb wichtig. Zudem wurde die Erfüllung der DIN 4109 mit einer nutzerunabhängigen Lüftungsanlage und einer einfachen Betreuung durch das Praxispersonal vorausgesetzt. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund des Schutzes der Privatsphäre hier die DIN 4109 einzuhalten...