EMA/ÜMA 2012
Gefahrenmeldeanlagen (GMA) für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung dienen dem Schutz von Leben, Gesundheit, Sachwerten und Informationen. Die Forderung nach Schutzmaßnahmen hat die nutzende Verwaltung zu stellen. Dieser obliegt es auch, die Schutzziele zu definieren und die organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten.
Zum Schutz gegen Einbruch und Überfall können organisatorische, bauliche und elektrotechnische Maßnahmen ergriffen werden.
Die Hinweise befassen sich im Wesentlichen mit den elektrotechnischen Meldeanlagen und den damit in Verbindung stehenden mechanischen Elementen:
- Einbruchmeldeanlage (EMA),
- Überfallmeldeanlagen (ÜMA),
- Geländeüberwachungsanlagen (GÜA) und
- Alarmübertragungsanlagen (AÜA).
Die Wirksamkeit der hier beschriebenen elektrotechnischen Maßnahmen setzen geeignete bauliche und organisatorische Vorkehrungen voraus. Die Broschüre richtet sich in erster Linie an die Baudienststellen öffentlicher Verwaltungen und die nutzenden Verwaltungen. Sie dient als Grundlage für Planung und Ausschreibung von Gefahrenmeldeanlagen. Sie ersetzt im Einzelnen nicht die Erfahrungen und Kenntnisse des planenden Ingenieurs, bietet jedoch eine Orientierung. Das Standardleistungsbuch Bau mit dem Leistungsbereich 063 Gefahrenmeldeanlagen wird zur Anwendung empfohlen.
Die AMEV-Empfehlung „EMA / ÜMA 2012“ ersetzt die „Planung, Bau und Betrieb von Fernmeldeanlagen in öffentlichen Gebäuden Teil 2: Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch Überfall und Geländeüberwachung“ (EMA/ÜMA 2005“).
Alle AMEV-Empfehlungen stehen im Netz unter www.amev-online.de zum freien Herunterladen zur Verfügung.