Energielabels für RLT-Geräte
Auf der Basis der RLT-Richtlinie 01 „Allgemeine Anforderungen an Raumlufttechnische Geräte“ hat der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. die Energieeffizienzklassen für Raumlufttechnische Zentralgeräte eingeführt. Die Zertifizierungsaktion wurde gemeinsam mit dem TÜV Süd realisiert. Die Energieeffizienzklasse „B“ entspricht dem aktuellen Stand der Technik, während die Klasse „A“ den künftigen Stand darstellt.
Bei der Festlegung der Energieeffizienzklassen A und B werden die wichtigsten Faktoren berücksichtigt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Energieeffizienz eines RLT-Gerätes haben. Dies sind die Luftgeschwindigkeit innerhalb des Gerätes, die elektrische Leistungsaufnahme des Ventilators in Abhängigkeit von Luftvolumenstrom und der Druckerhöhung sowie die Qualität der Wärmerückgewinnung in Abhängigkeit von der Rückwärmzahl und dem Druckverlust. Die Richtlinie kann im Internet unter der Adresse www.rlt-geraete.de heruntergeladen werden. Mit der Einführung der Energieeffizienzklassen reagiert der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. auf die steigenden Anforderungen im Bereich der rationellen Energieverwendung und der Energieeffizienz im Bereich der TGA. Bei der Festlegung der Luftgeschwindigkeit im RLT-Gerät orientieren sich die Anforderungen an die DIN EN 13 053 „Leistungskenndaten von RLT-Geräten“. In dieser Norm werden fünf Luftgeschwindigkeitsklassen V1 bis V5 sowie fünf Wärmerückgewinnungsklassen H1 bis H5 definiert. Die noch fehlende elektrische Leistungsaufnahme errechnet sich nach einer Formel aus den RAL Güte- und Prüfbestimmungen. Somit verbinden die Effizienzklassen für RLT-Geräte die Geschwindigkeitsklassen, die elektrische Leistungsaufnahme und die Rückwärmzahl zu einem nachvollziehbaren und nachprüfbaren Wert. Dies gibt dem Planer die Sicherheit, energetisch optimierte Geräte einzusetzen.