RLT-Richtlinie 01 überarbeitet

Regelkonformität und Energieeffizienz

Mit der neuen RLT-Richtlinie 01 „Allgemeine Anforderungen an Raumlufttechnische Geräte“ bietet der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. eine sichere Basis für einen hohen Qualitätsstandard bei RLT-Geräten.

Der Herstellerverband gibt mit der vorliegenden Richtlinie einen Überblick über die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei RLT-Geräten. Sofern Normen und Richtlinien bei bestimmten Punkten keine eindeutigen Aussagen treffen, nur Empfehlungen aussprechen bzw. nur Klassifizierungen angeben, werden mit dieser RLT-Richtlinie konkrete Festlegungen getroffen. Damit bietet der Herstellerverband eine verlässliche Grundlage zur Auswahl von normungsgemäßen, energieeffizienten und hygienegerechten RLT-Geräten. Werden alle Vorgaben der RLT-Richtlinie 01 erfüllt und verfügt das Gerät zudem über ein Energieeffizienzlabel nach dem Zertifizierungssystem des Herstellerverbandes, erhält das Gerät das Label „Regelkonformität“.

Die RLT-Richtlinie 01 wurde im Herbst 2016 neu herausgegeben und beschreibt jetzt u. a. das neue „Regelkonformitätslabel zu RLT-Richtlinie 01“. Die vom Herstellerverband initiierte und marktrelevante Energieeffizienzzertifizierung wurde bereits 2015 in eine eigene Richtlinie gefasst und trägt den Titel „RLT-Richtlinie Zertifizierung“. Die Energieeffizienzklassen A+, A und B tragen den nationalen und europäi­schen Gesetzen und Vorgaben Rechnung, wobei das Labeling-Verfahren und die Zertifizierung vom TÜV SÜD überwacht werden.

Hierzu werden die Daten der Wärmerückgewinnung, der Motoren und Ventilatoren sowie der Auslegungssoftware des Herstellers überprüft und zertifiziert.

Alle Richtlinien stehen unter www.rlt-geraete.de zum Herunterladen bereit.

„Die Regelkonformität ist einer der wichtigsten Bausteine für ein energieeffizientes, sicheres und hygienisch einwandfreies RLT-Gerät“, beschreibt Siegfried Vogl-Wolf, Vorsitzender des Herstellerverbandes, das neue Label und ergänzt: „Dies bietet dem Planer und Investor eine sichere Entscheidungsgrundlage.“
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