Förderung von Kälteanlagen
Wer über Projekte spricht, diskutiert in der Regel neben der Technik auch viel über die Kosten. Was oft vergessen wird, wenn man Investitionssummen benennt, sind die Möglichkeiten, diese durch Förderungen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang hat es einige wichtige Änderungen gegeben:
Seit Herbst 2008 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Effizienzmaßnahmen an Klima- und Kälteanlagen. Die bislang geltende Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet. Das Förderverfahren wird seit dem 1. Januar 2014 stark vereinfacht und der Bereich der förderfähigen Anlagen ausgeweitet:
Die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist nunmehr ein eigenständiges Fördermerkmal.
Die maximale Förderung wurde geändert. Möglich sind jetzt bis zu 100 000 € in der Basisförderung und (ggf. zusätzlich) bis zu 50 000 € in der Bonusförderung.
Die Fördersätze der Bonusförderung unterscheiden sich nach Wärmeübertrager und -pumpen, hier differenziert in Abhängigkeit von der Treibhauswirksamkeit des Kältemittels (GWP).
Es wurden Ober- und Untergrenzen für die Größe der Anlagen eingeführt: Für Kompressionsanlagen anhand der Leistungsaufnahme für den/die Verdichter und für Sorptionsanlagen anhand der Kälteleistung.
So werden Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme,
Voraussetzung für die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist, dass die Wärme aus KWK-Anlagen stammt oder Abwärme genutzt wird. Außerdem darf der Leistungsbedarf aller elektrisch angetriebenen Zusatzverbraucher, mit Ausnahme der Kaltwasserverteilung, 10 % der bereitgestellten Kälteleistung nicht übersteigen. Der Jahresenergieverbrauch ist für die Förderzusage nicht mehr maßgebend, jedoch weiterhin im Rahmen des Monitorings erforderlich.
Anstelle einer Berechnung des Energieminderungspotentials bei Bestandsanlagen wird nunmehr für die zu sanierenden Bestands- bzw. Neuanlagen die Energieeffizienz der Gesamtanlage anhand der verwendeten Komponenten bestimmt.
Für die sanierte Bestands- bzw. Neuanlage wird vom BAFA ein Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis erteilt, der auszuhängen ist.
TEWI-Berechnungen sind nicht mehr erforderlich.
Die Fördersummenberechnung wird prinzipiell beibehalten und orientiert sich an den Nettosummen der förderfähigen Kälteanlagenkomponenten.
Förderfähig sind alle Komponenten und Systeme des Kältemittelkreislaufs sowie Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole. Es bestehen unterschiedliche Fördersätze für Neuanlagen und sanierte Anlagen in Abhängigkeit des verwendeten Kältemittels.
Nicht förderfähig sind gebrauchte Komponenten oder Versuchsanlagen. Beratungsleistungen sind weiterhin eigenständig förderbar.