Neu geregelt

Förderung von Kälteanlagen

Wer über Pro­jekte spricht, diskutiert in der Regel neben der Technik auch viel über die Kosten. Was oft vergessen wird, wenn man In­ves­­titionssummen benennt, sind die Möglichkeiten, diese durch Förderungen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang hat es einige wichtige Änderungen ge­geben:

Seit Herbst 2008 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Effizienzmaßnahmen an Klima- und Kälteanlagen. Die bislang geltende Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet. Das Förderverfahren wird seit dem 1. Januar 2014 stark vereinfacht und der Bereich der förderfähi­gen Anlagen ausgeweitet:

Die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist nunmehr ein eigenständiges Fördermerkmal.

Die maximale Förderung wurde geändert. Möglich sind jetzt bis zu 100 000 € in der Basis­förderung und (ggf. zu­sätz­lich) bis zu 50 000 € in der Bo­nus­förderung. 

Die Fördersätze der Bonusför­de­rung unterscheiden sich nach Wär­me­übertrager und -pum­pen, hier differenziert in Ab­hängigkeit von der Treib­haus­wirk­samkeit des Kälte­mittels (GWP).

Es wurden Ober- und Unter­grenzen für die Größe der Anlagen eingeführt: Für Kom­pres­sionsanlagen anhand der Leis­tungsaufnahme für den/die Verdichter und für Sorptionsanlagen anhand der Kälteleistung.

So werden Kompressions-Käl­teanlagen mit 5 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme,

Kompressions-Klimaanlagen mit 10 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme und 
Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kW Kälteleistung gefördert.

Voraussetzung für die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist, dass die Wärme aus KWK-Anlagen stammt oder Abwärme genutzt wird. Außerdem darf der Leistungsbedarf aller elektrisch angetriebenen Zusatzverbraucher, mit Ausnahme der Kaltwasserverteilung, 10 % der bereitgestellten Kälteleis­tung nicht übersteigen. Der Jah­res­energieverbrauch ist für die Förderzusage nicht mehr maß­gebend, jedoch weiterhin im Rahmen des Monitorings er­forderlich.

Anstelle einer Berechnung des Energieminderungspotentials bei Bestandsanlagen wird nunmehr für die zu sanierenden Bestands- bzw. Neuanlagen die Energieeffizienz der Gesamtanlage anhand der verwendeten Komponenten bestimmt.

Für die sanierte Bestands- bzw. Neuanlage wird vom BAFA ein Kälteanlagen-Energieeffi­zienz-Ausweis erteilt, der auszuhängen ist.

TEWI-Berechnungen sind nicht mehr erforderlich.

Die Fördersummenberechnung wird prinzipiell beibehalten und orientiert sich an den Nettosummen der förderfähi­gen Kälte­anlagenkomponenten.

Förderfähig sind alle Komponenten und Systeme des Kältemittelkreis­laufs sowie Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole. Es bestehen unterschiedliche Fördersätze für Neuanlagen und sanierte Anlagen in Abhängigkeit des verwendeten Kältemittels. 

Nicht förderfähig sind gebrauchte Komponenten oder Ver­suchsanlagen. Beratungsleis­tungen sind weiterhin eigenstän­dig förderbar.

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