Für vorbeugenden Brandschutz

Definition von Ausbildungsstandards nach DIvB-Richtlinie 100

Bisher gab es keine einheitlichen Anforderungen für die Ausbildung von Fachplanern und Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz. Die DIvB-Richtlinie 100 sorgt für die Sicherung der Qualitätsstandards der Ausbildungen zum Fachplaner und Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz.

Sicherer Brandschutz setzt eine gute Fachplanung mit fundiertem Sachverstand und ausreichenden Kenntnissen voraus. Mangelhafte Planungen und unzureichende Kontrollen der Ausführung führen zu Sicher­heitsrisiken und Kostenstei­ge­rungen.

Derzeit gibt es vereinzelte, teil­weise nicht koordinierte Aus- und Weiterbildungen im vor­beugenden Brandschutz, welche zum Teil sehr große quali­ta­tive Unterschiede aufweisen. Zur Sicherung der Qualitätsstandards dieser Ausbildungen erstellten Mitglieder des Deutschen Instituts für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB) unter Beteiligung ausgewählter Ausbildungsträger und Mitglieder der Bundesvereinigung Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz e.V. (BFSB) die DIvB-Richtlinie 100 „Ausbildung Geprüfter Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz und Geprüfter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz“. Ziel dieser Richtlinie ist die Festlegung der Anforderungen an die Qualifikation und der Mindeststandards in der Ausbildung von Fachplanern und Sachverständigen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Darüber hinaus soll die bundesweite Vergleichbarkeit der Ausbildungsgänge damit garantiert werden.

Erforderliche Leistungsbilder

Die Fachplanung im Bereich Brandschutz stellt eine spezia­lisierte Planung dar und wird abgegrenzt zur übergreifenden Planung des Architekten auf Grundlage einer Entwurfs- oder Genehmigungsplanung erstellt. Neben den gesetzlichen Vorgaben sowie den zu beachtenden Baubestimmungen und Regelwerken sollen bei der Erarbeitung von Lösungen auch wirtschaftliche und nutzerspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Das Ergebnis ist eine rechtskonforme und schutzzielorientierte Fachplanung (ggf. unter Berücksichtigung von Abweichungen), die die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen darstellt. Diese erforderlichen Leistungsbilder beschreibt die DIvB-Richtlinie 100 für den „Geprüften Fachplaner“ und den „Geprüften Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz“.

Der Sachverständige soll im Rahmen seiner Tätigkeit aufgrund seiner vertieften Ausbildung auch komplexe Sonderbauten bearbeiten und wenn notwendig von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Lösungen erarbeiten können. Er muss darüber hinaus in der Lage sein, auch schwierige brandschutztechnische Fragestellungen und Bestandssituationen gutachterlich zu bewerten.

Inhalte der Richtlinie

Die DIvB-Richtlinie 100 legt Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsumfang und Lehrinhalte im Einzelnen für beide Ausbildungen fest. Des Weiteren gibt sie Rahmenbedingungen für die Prüfungen und die erforderlichen Fortbildungen nach Ausbildungsabschluss vor. Die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung kann durch den Ausbildungsträger mit einem Zertifikat dokumentiert werden. Personen, die vor Inkrafttreten der Richtlinie bereits als geprüfte Fachplaner oder Sachverständige tätig waren, können auf Antrag beim Ausbildungsträger die Gleichwertigkeit mit den Anforderungen der Richtlinie feststellen lassen.

Die DIvB-Richtlinie 100 mit den kompletten fachlichen Lehrinhalten kann online auf www.divb.org eingesehen werden.

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