Integrierter Brandschutz
Der Vorbeugende Brandschutz in der TGA stellt für die am Bau beteiligten Gewerke ein reales Haftungsrisiko dar. Die im Baurecht formulierten Brandschutzziele stellen hohe Anforderungen an die Koordination und Planung von Objekten, einschließlich deren Entwässerungstechnik. Hier haben sich Bodenabläufe aus Gusseisen durch ihre Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit bestens bewährt.
Normen und Vorgaben
Entsprechend den baurechtlichen Vorgaben für den Vorbeugenden Brandschutz müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer sowie Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten möglich sind. Die baurechtlichen Vorgaben für den Vorbeugenden Brandschutz finden sich in den einzelnen Landesbauordnungen (LBO). Demnach werden die verschiedenen Gebäudearten in Gebäudeklassen eingeteilt und die Feuerwiderstandsdauer für die Decken im Gebäude festgelegt. Die einzelnen Landesbauordnungen stellen ebenfalls Anforderungen an die beim Bau von Gebäuden verwendeten Bauprodukte in Bezug auf das Brandverhalten. Diese Anforderungen werden durch die als „bauaufsichtliche Benennung“ bezeichneten Begriffe nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar charakterisiert. Die mit A1, A2, B1, B2 und B3 benannten Klassen werden auch als Baustoffklassen bezeichnet und durch Prüfungen nach DIN 4102-1 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ ermittelt. Derzeit erfüllen bei Bodenabläufen nur metallische Werkstoffe wie Gusseisen oder Edelstahl die Anforderungen der Baustoffklassen A1 und A2. In Kombination mit funktionsfähigen Rohrschotts bieten sie bei fachgerechtem Einbau höchste Sicherheit. ACO Haustechnik verwendet den Werkstoff Gusseisen für ein Produkt, das wie der Werkstoff selbst auf eine lange Erfolgsgeschichte und einen permanenten Optimierungsprozess blicken kann: der ACO-Bodenablauf „Passavant“ aus Gusseisen.
Installationsvarianten und Materialkombinationen
Bodenabläufe stellen gemäß DIN EN 12056 „Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“ die Anfangspunkte der Entwässerungsanlage dar. Somit müssen die Materialkombinationen der Entwässerungsanlage unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten konsequent beachtet werden. Konform zur Leitungsanlagen-Richtlinie, Abschnitte 4.1 und 4.3, können folgende Kombinationen mit klassifizierten Abschottungen umgesetzt werden:
- nicht brennbare Entwässerungsleitungen inkl. nicht brennbarer Anschlussleitungen und Abschottungen mit Allgemeinem, bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (AbP)/Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ) und nicht brennbare Bodenabläufe mit AbP/AbZ;
- brennbare Entwässerungsleitungen inkl. brennbarer Anschlussleitungen und Ab-
schottungen mit AbZ sowie brennbare und nicht brennbare Bodenabläufe mit AbZ;
- Mischinstallationen, z. B. mit nicht brennbaren Fallsträngen und brennbaren Anschlussleitungen und Abschottungen für Mischinstallationen mit AbZ sowie brennbare und nicht brennbare Bodenabläufe mit AbZ;
- nicht brennbare Entwässerungsleitungen inkl. nicht brennbarer Anschlussleitungen (Mindestlänge 500 mm) und Leitungsdurchführung gemäß den Erleichterungen der LAR sowie nicht brennbare Bodenabläufe mit AbP/AbZ.
Der Bodenablauf
Mit der Serie „Passavant“ hat der Systemanbieter Bodenabläufe entwickelt, die der Baustoffklasse A1 entsprechen und somit keine zusätzliche Brandlast darstellen. Im Brandfall wird die Sicherheit durch fünf Brandschutzkomponenten sichergestellt:
1) Das Gehäuse der Bodenabläufe besteht aus dem Werkstoff Gusseisen (Baustoffklasse A1, nicht brennbar).
2) Der Geruchverschluss mit Hitzeschild fungiert als Brandschott und verschließt bei Temperatureinwirkung von oben gegen Feuer und Rauch.
3) Das Brandschott im Ablaufstutzen schützt gegen Feuer und Rauch von unten und verhindert, dass Feuer und Rauch in das nächste Geschoss vordringen. Eine Kunststoffummantelung schützt die Intumeszenzmasse vor Abwasser.
4) Der geprüfte Rauchstopp verhindert Verrauchen von unten bei verdunsteter Wasservorlage.
5) Das Einbauset ACO-„Fit-in“ kann bei Kernbohrungen von nur Ø 160 mm schon ab 100 mm Deckendicke eingesetzt werden.
Die Bodenabläufe mit senkrechtem Auslaufstutzen und Brandschutzset unterbinden im Brandfall das Eindringen von Feuer und Rauch in das nächste Geschoss. Das Brandschott im Geruchverschluss wird bei einem Brand oberhalb der Decke aktiviert und verschließt das komplette Ablaufgehäuse gegen Feuer und Rauch von oben. Das Brandschott in Form einer Brandschutzkartusche im Auslaufstutzen des Bodenablaufes wird bei einem Brand unterhalb der Decke aktiviert und verschließt ihn gegen Feuer und Rauch von unten. Das Brandschott lässt sich austauschen bzw. auch nachträglich einbauen. Für Rauchdichtheit auch bei ausgetrocknetem Geruchverschluss sorgt der „Rauchstopp“, der sowohl in die Bodenabläufe mit senkrechtem als auch mit waagerechtem Auslaufstutzen eingesetzt werden kann.
Bodenabläufe mit waagerechtem Auslaufstutzen benötigen unter folgenden Bedingungen kein zusätzliches Brandschott:
- Entfernung von der Mitte des Bodenablaufs bis zur Mitte des Fallstrangs von mindestens 600 mm,
- ausreichende Unterdeckung der Rohrleitung im Deckenbereich,
- Verrohrung mit Gussrohr,
- Mindestdeckendicke von 200 mm,
- Geruchverschluss mit normgerechter 50 mm Sperrwasserhöhe.
Bei der Installation müssen die Bodenabläufe mindestens der gleichen Feuerwiderstandsklasse entsprechen wie die Decken, in denen sie verbaut werden. Hinsichtlich der Installationsvarianten wurde die brandschutztechnische Eignung der ACO-Bodenabläufe „Passavant“ mit Feuerwiderstandsdauer von 30 bis 90 bzw. 120 min über Brandschutzprüfungen für alle vier oben genannten Materialkombinationen als Grundlage für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen.