Gebäudeenergiegesetz muss schon bald überarbeitet werden
Das Bundeskabinett verabschiedete am 23. Oktober 2019 den „Entwurf des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“. Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung begrüßen, dass es der Bundesregierung endlich gelungen ist, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammenzuführen. Damit wurde eine langjährige Forderung des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), des Fachverbands Gebäude-Klima e.V. (FGK) und des Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte e.V. (RLT-Herstellerverband) erfüllt. Es ist richtig, dass die Bundesregierung im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes den Niedrigstenergiestandard für private Gebäude so festgelegt hat, dass auch zukünftig die KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 förderfähig bleiben.
Bereits im Jahr 2013 war im Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode vereinbart worden, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz abzugleichen. Seitdem ist viel Zeit vergangen. Trotzdem ist es der Bundesregierung leider nicht gelungen, das Energieeinsparrecht bei der Zusammenführung auch zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.
Die TGA-Verbände hoffen, dass das Gebäudeenergiegesetz in der jetzigen Fassung im Bundestag und im Bundesrat schnell beschlossen wird. Wenn das GEG dann in Kraft getreten ist, muss es nämlich bald schon überarbeitet werden: Es müssen weitere Vorgaben der im Jahr 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Novelle des GEG sollte dann aber nicht nur die aktuelle europäische Gebäuderichtlinie berücksichtigen, sondern auch zu einer wirklichen Vereinfachung des Energieeinsparrechts führen.