Gebäudetechniker kritisierten geplante Osterruhe

Der BTGA hat die im Beschluss vom 22. März 2021 völlig überraschend getroffene Regelung kritisiert, wonach der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Sonnabend) 2021 einmalig als „Ruhetage“ festgelegt wurden. Zwar gab der Beschluss nicht eindeutig vor, wie diese „Ruhetagsregelung“ konkret ausgestaltet werden sollte, auf Nachfragen in der anschließenden Pressekonferenz stellte die Bundeskanzlerin jedoch klar, dass die Regelung „analog zu Sonn- und Feiertagen“ zu verstehen sei. Das hätte bedeutet, dass an diesen Tagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden müsste und dürfte – von Ausnahmen abgesehen.

Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA, fasste die Situation am Tag nach dem Beschluss zusammen: „Die aktuell mit der Covid-19-Pandemie einhergehenden Einschränkungen und finanziellen Belastungen sind für die Wirtschaft trotz zahlreicher staatlicher Unterstützungen ohnehin nur schwer zu stemmen. Die mit der Umsetzung der ‚Ruhetagsregelung‘ verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen bringen viele Unternehmen auch der Technischen Gebäudeausrüstung an ihr Limit.“

Unklar war vor allem, ob die Beschlussvorgaben von den Bundesländern in den Landesverordnungen einheitlich umgesetzt würden oder ob diese Umsetzung, wie so oft in der Vergangenheit, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt worden wäre. „Durch die vielen aktuell offenen Fragen wird die Baustellensteuerung für die betroffenen Unternehmen deutlich erschwert“, sagte Günther Mertz. „Außerdem ist nicht auszuschließen, dass bei Baustellen, auf denen Mitarbeiter aus verschiedenen Bundesländern arbeiten, unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen.“

Am 24. März 2021 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Osterruhe widerrufen.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 12/2021

BTGA-Mitgliederversammlung 2021 in Saarbrücken

Verband ist kompetente Stimme für Politik und Verwaltung

„Das vergangene Jahr war für unseren Verband zugleich eines der erfolgreichsten wie auch herausforderndsten“, sagte BTGA-Präsident Hermann Sperber anlässlich der Eröffnung der diesjährigen...

mehr
Ausgabe 06/2012

Aus BHKS wird BTGA

„Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V.“, abgekürzt BTGA, – so lautet der neue Verbandsname des bisherigen BHKS, Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik/...

mehr
Ausgabe 12/2024

BTGA-Seminare: Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach Gebäudeenergiegesetz (Februar & April 2025)

Auch 2025 bietet der BTGA in Zusammenarbeit mit dem FGK seine erfolgreiche Seminarreihe zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach §§ 74-78 Gebäudeenergiegesetz (GEG) an. Der erste...

mehr
Ausgabe 04/2021

BTGA-Seminare

Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach Gebäudeenergiegesetz
Gr??ere Klimaanlagen m?ssen alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden.

Der BTGA setzt auch 2021 in Zusammenarbeit mit dem FGK seine erfolgreiche Seminarreihe zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach §§ 74-78 Gebäudeenergiegesetz (GEG) fort. Bundesweit sind...

mehr
Ausgabe 1-2/2022

Weiterbildungsseminare „Bauleitender Obermonteur BTGA“ und „Bauleiter BTGA“

Veranstaltungen für erfahrene Monteure, Obermonteure oder bauleitende Obermonteure

Den Mitgliedsunternehmen der BTGA-Organisation wird auch 2022 die Möglichkeit geboten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum „Bauleitenden Obermonteur BTGA“ oder zum „Bauleiter BTGA“ schulen und...

mehr